Hier finden Sie wichtige Informationen zur Haltung von Haus- und Nutztieren
- Finden und Verlieren von Tieren
- Haltung von Wildtieren
- Hundeabgabe
- Hundeabmeldung
- Hundeanmeldung
- Hunderegistrierung gem. § 24a Tierschutzgesetz
- Hundeerziehung und -ausbildung
- Hundehaltung
- Hundezone
- Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
- Katzenhaltung
- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden
- Kennzeichnung und Registrierung von Pferden
- Landwirtschaftliche Nutztiere
- Reisen mit Tieren
- Tierärzte
- Tierschutz
- Tod eines Tieres
- Tierheim
Informationsbroschüre "Hund sein in St. Pölten" als PDF zum downloaden
Bitte beachten Sie
Tiere müssen entsprechend verwahrt werden. Dies gilt für Rinder, Pferde, Schweine ebenso wie für Hunde und Bienenvölker. Der freie Auslauf von Katzen in einer Wohngegend mit Häusern und Gärten muss hingegen nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes geduldet werden.
Werden Sie vom Hund des Nachbarn gebissen, so müssen nicht Sie nachweisen, dass der Nachbar schuldig ist, sondern der Nachbar muss beweisen, dass er sein Haustier entsprechend verwahrt oder eingesperrt hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie das Tier gereizt haben.
Als Hundebesitzer haben Sie dafür zu sorgen, dass Ihr Hund nicht regelmäßig bellt. Keine rechtlichen Möglichkeiten haben Sie jedoch gegen quakende Frösche im nachbarlichen Biotop, die gegen die Ruhezeiten verstoßen. Wie sollte Ihr Nachbar auch Einfluss auf das Verhalten der Frösche nehmen können?