Für eine Änderung des Namens müssen gesetzlich vorgegebene Gründe erfüllt werden.
Sie können Ihren Vor- oder Familiennamen ändern, wenn einer oder mehrere der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:
- der bisherige Familienname (Vorname) ist lächerlich oder anstößig oder bringt unzumutbare wirtschaftliche oder soziale Nachteile mit sich
- der Antragsteller ausländischer Herkunft ist und einen Familiennamen erhalten will, der ihm die Einordnung in Österreich erleichtert und der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt wird
- der bisherige Familienname (Vorname) wurde rechtswidrig geführt
- der neue Familienname (Vorname) wurde früher einmal zu Recht geführt
- Familienname, Vorname und Geburtsdatum stimmen mit jenen einer anderen Person überein und führen zu ständigen Verwechslungen
- der neue Familienname hätte vom Antragsteller geführt werden können, wenn er nicht eine Frist versäumt hätte
- das minderjährige Kind soll den Familiennamen seiner Pflegeeltern erhalten
- das Adoptivkind soll einen anderen Vornamen erhalten (Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der Bewilligung der Adoption gestellt werden)
- der Vorname entspricht nicht dem Geschlecht des Antragstellers
- der Antragsteller hat seine Religionszugehörigkeit gewechselt und will deshalb seine Vornamen ändern (Antrag ist nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel der Religionszugehörigkeit möglich)
Für die angeführten Fälle müssen Sie mit Kosten in der Höhe von ca. 45 Euro rechnen. Wenn der Grund für die Namensänderung oben nicht angeführt ist, unterliegt er der vollen Gebührenhöhe. In diesen Fällen entstehen Kosten von ca. 560 Euro.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Lichtbildausweis (des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters des Kindes)
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- wenn Sie in den letzten zwei Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben und deshalb Ihren Familiennamen (Vornamen) oder den Ihres Kindes ändern lassen wollen: den Bescheid, mit welchem Ihnen (dem Kind) die Staatsbürgerschaft verliehen worden ist
- Geburtsurkunde (wenn auch die Namen der Kinder geändert werden sollen, auch die Geburtsurkunde der Kinder, in welcher beide Elternteile eingetragen sind)
- Heiratsurkunde
- e-Card
- gegebenenfalls das Vormundschaftsbestellungsdekret des Gerichtes, mit dem Ihnen die Obsorge über das Kind übertragen worden ist
- die persönliche Zustimmung des Kindes, wenn es älter als 14 Jahre
Bitte beachten Sie
Alle zuvor angeführten Urkunden müssen, wenn sie im Ausland ausgestellt worden und nicht in deutscher Sprache verfasst sind, samt der Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers vorgelegt werden. Personen, denen vom Gericht ein Sachwalter zugeteilt worden ist, benötigen dessen schriftliche Zustimmung für den Antrag.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz St. Pölten ist, können Sie eine Änderung Ihres Familiennamens oder Vornamens am Standesamt beantragen.
Kontakt
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo. 07.30 - 16.00 Uhr, Di. 07.30 - 18.00 Uhr, Mi. und Do. 07.30 - 16.00 Uhr und Fr. 07.30 - 13.00 Uhr