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Personalausweis

Österreichischer Personalausweis ab 2. August 2021. (Foto: APA /Herbert Pfarrhofer)
Österreichischer Personalausweis ab 2. August 2021. (Foto: APA /Herbert Pfarrhofer)

Ein Personalausweis dient als amtlicher Lichtbildausweis und - in der Europäischen Union - als Reisepassersatz.

Seit dem 2. August 2021 ist die Beantragung des neuen Personalausweises im Passamt des Magistrats möglich. Die Ausstellung kann nur nach einer Terminreservierung erfolgen.

Allgemeine Informationen

Eine Personalausweisneuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • alter Personalausweis ist abgelaufen
  • Namensänderung
  • Eintragung eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin
  • Verlust oder Diebstahl
  • anhand des Personalausweises ist eine Identitätsfeststellung nicht mehr möglich

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich).

Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerschaft

Zuständige Stelle

Passamt
Rathausplatz 1, Erdgeschoss
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2080, -2081
Fax: +43 2742 333-3029
E-Mail: passamt@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. von 07.30 bis 16 Uhr , Di. von 07.30 bis 18 Uhr, Fr. von 07.30 bis 13 Uhr. 

Online-Terminvergabe

Eine Terminreservierung beim Passamt ist hier möglich.

Hinweis

Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann bei der Wohnsitzpassbehörde gestellt werden, aber auch bei jeder anderen Passbehörde innerhalb Österreichs. Ebenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Ihre Gemeinde steht für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt werden.
Falls der Personalausweis bei der Passbehörde beantragt wird, ist kein Antragsformular erforderlich.

Bei Antragstellung über eine Gemeinde benötigt man das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises".

Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden:
    • amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
    • eventuell Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
    • eventuell Heiratsurkunde eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
  • kein Personalausweis, aber Reisepass ist vorhanden - Personaldaten sind gleich geblieben:
    • Reisepass (ist dieser abgelaufen, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin darin zweifelsfrei erkennbar sein)
    • eventuell Geburtsurkunde
    • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien
  • Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
    • Personalausweis (ist dieser abgelaufen, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin darin zweifelsfrei erkennbar sein)
    • eventuell Geburtsurkunde
    • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien
  • Personalausweis ist vorhanden - Personaldaten haben sich geändert:
    • Personalausweis (ist dieser abgelaufen, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin darin zweifelsfrei erkennbar sein)
    • eventuell Geburtsurkunde
    • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien
    • eventuell Heiratsurkunde
    • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis

Wurde der Personalausweis gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine inländische Diebstahlsanzeige von der Polizei. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

Hinweis

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden - vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Kosten

61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema: Personalausweis – Reisedokument, Einreisebestimmungen usw. und Personalausweis – Minderjährige unter 18 Jahren .