Es gibt folgende Möglichkeiten, eine Fahrausbildung zu machen
- Vollausbildung in einer Fahrschule
- Vollausbildung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Ausbildungsfahrten
(Führerschein mit 17 – vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B) - Mindestschulung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Übungsfahrten (gilt nicht für die Klasse A)
Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass die theoretische bzw. praktische Ausbildung zum Führerschein gänzlich ohne Fahrschule durchgeführt werden kann.
Voraussetzung
- Verkehrszuverlässigkeit
- Erreichen des jeweiligen Mindestalters für die Erteilung der Lenkberechtigung
- Absolvierung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterrichtsstunden
- ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
Die Ausbildung kann bei jeder Fahrschule in Österreich gemacht werden. Dort kann auch gleichzeitig der Führerscheinantrag gestellt werden. Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird von der Behörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.
Fahrschulen in St. Pölten
Fahrschule Easy-Drivers St. Pölten
Ing. Roland Hellerschmid
Schulring 21
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 352677-0
E-Mail: st.poelten@easydrivers.at
Web: https://www.easydrivers.at/st.poelten
Fahrschule Ing. MAYER
Goldeggerstraße, Feuerwehrzentrale
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 362128
E-Mail: office@fsmayer.at
Web: https://www.fsmayer.at/
Fahrschule Polivka
Kremser Landstraße 76
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 313151
Fax: +43 2742 313151-20
E-Mail: office@polivka.at
Web: www.polivka.at
Fahrschule Sauer
Julius-Raab-Promenade 29
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 26688
Fax: +43 2742 26688-4
E-Mail: info@sauer.at
Web: www.sauer.at
Öffnungszeiten Büro:
Mo. bis Do. 10 bis 12 und 13 bis 18.15 Uhr
Fr. 10 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Fahrschule St. Pölten
Porschestraße 29b
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 26688
E-Mail: info@sauer.at
Web: www.sauer.at
Öffnungszeiten Büro:
Mo. bis Fr. 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Bitte beachten Sie
Der Führerschein kann bei jeder Fahrschule in Österreich erworben werden. Ausgestellt wird er jedoch von der Behörde, in deren Bereich Ihr Hauptwohnsitz gegeben ist. Wenn Ihr Hauptwohnsitz St. Pölten-Stadt ist, ist die zuständige Behörde für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis die Bundespolizeidirektion St. Pölten und NICHT der Magistrat. Bei Verlust oder Diebstahl eines Führerscheins (oder Zulassungsscheins) ist die hiefür zuständige Behörde ebenfalls die Landespolizeidirektion in der Linzer Straße. Das Fundamt im Rathaus ist dafür nicht zuständig.
Kontakt
Landespolizeidirektion
Verkehrsamt - Führerscheinabteilung
Linzer Straße 47, EG, Zimmer 10
3100 St. Pölten
Tel.: +43 059133-0