Straßen und Verkehrsflächen sind grundsätzlich für den Verkehr vorgesehen. Für verkehrsfremde Nutzungen brauchen Sie eine Genehmigung.
Genehmigungen sind jedoch für die folgende Anliegen möglich
- Anbringung/Aufstellung von Ankündigungseinrichtungen (Hinweistafeln)
- Aufstellung von Waren, Warenkörben, Warenständern oder Kleiderständern, Angebotständer
- Durchführung von Lautsprecherwerbung
- Verteilung von Flugzetteln, Flugblättern oder Warenproben
- Anbringung von Transparenten
- Aufstellung von Informationsständen
- Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen
Dazu ist ein entsprechender Antrag an das Verkehrsamt der Stadt notwendig. Die Antragsbeilagen sind abhängig vom Ansuchen und daher von Fall zu Fall verschieden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Verkehrsamt.
Ihr Ansuchen können Sie auch über ein elektronisches Formular stellen:
Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO