Das NÖ Hundehaltegesetz bzw. das NÖ Hundeabgabegesetz sehen vor, dass ab 2011 für Hunde der Rassen
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit Hunden anderer Rassen eine erhöhte Hundeabgabe vorzuschreiben ist. Ab 01.01.2011 beträgt die Hundeabgabe 135,- Euro und die rote Hundemarke 2,09 Euro pro Jahr.
Gemäß NÖ Hundehaltegesetz sind Hunde der oben angeführten Rassen bzw. Kreuzungen dem Magistrat zu melden. Die Halterin oder der Halter muss auch nachweisen, dass er die für die Haltung von Hunden dieser Art erforderliche Sachkunde und eine aufrechte Haftpflichtversicherung besitzt. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen drohen empfindliche Geldstrafen.
Sollte dieser Meldeplicht bisher noch nicht nachgekommen sein, wird dringend ersucht dies so rasch wie möglich nachzuholen.
Nähere Auskünfte gibt der Fachbereich Finanzen, Tel.: +43 2742 333-2312, wo auch die Anmeldung entgegengenommen wird.
Gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes müssen seit Anfang 2010 alle Hunde, die in Österreich gehalten werden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sein. Sollte bei dem Hund die Kennzeichnung oder Registrierung in der Heimtierdatenbank noch ausständig sein, ist die dringende Erledigung umgehend zu veranlassen. Bei Nichtbefolgung wird eine Verwaltungsstrafe gesetzt.
Auskünfte, ob der Hund bereits amtlich registriert ist, erteilt der Tierarzt oder Tierärztin oder der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten - Veterinärverwaltung, Tel. +43 2742 333-2580.