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Reisepass

Hinweis: Die Beantragung eines Reisepasses ist nur mit einer Terminreservierung möglich!

Foto: Arman Behpournia
Foto: Arman Behpournia

 

Nähere Informationen für einen neuen Reisepass

Allgemeine Informationen

Ein Reisepass (oder Personalausweis) ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • alter Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl

Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden (Verlängerungen sind nicht möglich). Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.

Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerschaft

Zuständige Stelle

Passbehörde für St. Pölten ist das
Passamt
Magistrat St. Pölten
Rathausplatz 1, EG
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2080, -2081
E-Mail: passamt@st-poelten.gv.at

Online Terminvergabe

Eine Terminreservierung beim Passamt ist hier möglich.

Öffnungszeiten:

Mo. von 07.30 bis 16 Uhr, Di. von 07.30 bis 18 Uhr, Mi. und Do. von 07.30 bis 16 Uhr und Fr. von 07.30 bis 13 Uhr

Zur Info, da das Passamt in der Mittagszeit nur von einer Person besetzt ist, kann es daher zu Wartezeiten kommen. Der Antrag kann im Inland - unabhängig vom Wohnsitz - bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich gestellt werden.
Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.
Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) muss den Antrag die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter (z.B. verheiratete leibliche Eltern, ledige Mutter, andere Personen, sofern vom Gericht übertragen) stellen.
Der mündige Minderjährige kann den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses selbst stellen, sofern die Zustimmung durch eine Vollmacht und einen amtlichen, originalen Lichtbildausweis der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters nachgewiesen wird.
Falls der Reisepass bei der Passbehörde beantragt wird, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über eine Gemeinde wird das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses" benötigt.

Zustellung des Reisepasses

Normale Zustellung: Der Reisepass wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die von angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.
Ein-Tages-Expresspass: Es kann auch ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird. Nähere Informationen dazu auf den Seiten von oesterreich.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

weder Reisepass noch Personalausweis sind vorhanden:

  • amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin mit Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien
  • Heiratsurkunde, sofern Namensänderungen aufgrund Eheschließung
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin

kein Reisepass, aber Personalausweis ist vorhanden - Personaldaten sind gleich geblieben:

  • Personalausweis (ist dieser abgelaufen, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin darin zweifelsfrei erkennbar sein)
  • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien

Reisepass ist vorhanden - Personaldaten sind gleich geblieben:

  • abgelaufener Reisepass (der Antragsteller oder die Antragstellerin muss darin zweifelsfrei erkennbar sein)
  • Geburtsurkunde (nur bei alten grünen Reisepässen)
  • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien

Reisepass ist vorhanden - Personaldaten haben sich geändert:

  • abgelaufener Reisepass (der Antragsteller oder die Antragstellerin muss darin zweifelsfrei erkennbar sein)
  • Geburtsurkunde
  • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien
  • Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin

Wurde der Reisepass gestohlen, benötigt man eine Diebstahlsanzeige von der Polizei. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden - vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Kosten

Reisepass: 75,90 Euro
Kinder bis 2 Jahre: erster Reisepass ist gebührenfrei.
Kinder 2 bis 12 Jahre: 30,- Euro
ab dem 12. Lebensjahr: 75,90 Euro
Expresspass: 100,- Euro
Ein-Tages-Expresspass: 220,- Euro
Expresspass Kinder bis zum 12. Lebensjahr: 45,- Euro
1-Tages Expresspass Kinder bis zum 12. Lebensjahr: 165,- Euro 

Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Weitere Reisepässe

Bei Vorliegen und Glaubhaftmachung von persönlichen oder beruflich wichtigen Gründen, die den Besitz eines zweiten oder weiteren Reisepasses rechtfertigen, kann bei Vorliegen eines gültigen Reisepasses ein weiterer Reisepass mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von drei bzw. fünf Jahren beantragt werden. Die Pauschalgebühr für den weiteren Reisepass beträgt ebenfalls 75,90 Euro + 14,30 Euro. Weitere Informationen dazu erteilt die Passbehörde.

Passversagung und Entziehung eines Reisepasses
Wenn der Passbehörde bei Neuausstellung Tatsachen bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen, wird kein Reisepass ausgestellt (§ 14 PassG). Werden solche Tatsachen nach Ausstellung des Reisepasses bekannt, muss die Passbehörde den Reisepass entziehen (§ 15 PassG).

Eintragung amtlicher Vermerke
Folgende Vermerke können Sie bei einer Neuausstellung gebührenfrei eintragen lassen:

  • Implantate (diese müssen Sie nachweisen, z.B. durch eine ärztliche Bestätigung)
  • Erklärungen der in Österreich verwendeten Umlaute und des scharfen s

Reisepässe für Minderjährige

Ein Reisepass für Kinder und unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat.
Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies durch einen mit Rechtskraftbestätigung versehenen Obsorgebeschluss nachweisen.
Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden. Für Pflegekinder sind in der Regel die Pflegeeltern vertretungsbefugt. Es muss die gerichtliche Genehmigung oder die Übertragung durch den Jugendwohlfahrtsträger vorgewiesen werden. Kinder minderjähriger Eltern werden in der Regel von der Jugendhilfe vertreten.

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis  nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein. Der beantragende Elternteil muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen.

Weitere Informationen

Für das Passamt des Magistrates St. Pölten wird kein Formular "Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses" benötigt. 

Ein Reisepass kann in St. Pölten an zwei weiteren Stellen beantragt werden:

Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
Bischofsteich 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 9025-37130
E-Mail: buergerbuero.bhpl@noel.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. von 08 bis 12 Uhr
Di. von 14 bis 19 Uhr

Bürgerbüro Landhaus
Landhausboulevard
Haus 4, EG
Tel.: +43 2742 9005-12526
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do. von 08 bis 16 Uhr
Di. von 08 bis 18 Uhr
Fr. von 08 bis 14 Uhr