Zur Navigation Zum Inhalt

Berufsausweise

Hier finden Sie Informationen zu Berufsausweisen im Gesundheitsbereich

Berufsausweise für gehobene medizinisch technische Dienste und Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Mit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Registrierung im Gesundheitsberuferegister Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Personen, die zu diesem Zeitpunkt ihren Beruf bereits ausüben, haben für die Antragstellung bis zum 30. Juni 2019 Zeit. Zuständige Registrierungsbehörden sind die Arbeiterkammer (für im Arbeitsverhältnis Tätige und AK-Mitglieder) und die Gesundheit Österreich GmbH (für überwiegend freiberuflich Tätige und nicht AK-Mitglieder). Dies gilt auch für die Freiberufliche Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und die Freiberufliche Ausübung des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes.

Gehobene medizinisch-technische Dienste sind:

  • der physiotherapeutische Dienst
  • der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst
  • der radiologisch-technische Dienst
  • der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst
  • der ergotherapeutische Dienst
  • der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst
  • der orthoptische Dienst

Alle weiteren Infos lesen Sie bitte unter: www.gesundheit.gv.at

Berufsausweise für Heilmasseure

Heilmasseure mit Hauptwohnsitz oder Berufsort St. Pölten können beim Gesundheitsamt des Magistrates St. Pölten einen Berufsausweis beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Antrag
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Diplom
  • Nachweis von eventuellen Sonderausbildungen
  • Foto

Kosten: 20,80 Euro in bar (Gebühr für den Antrag 14,30 EURO und Verwaltungsabgabe für die Ausstellung des Berufsausweises 6,50 EURO).

Freiberufliche Tätigkeit als Heilmasseur

Wenn Sie die freiberufliche Berufsausübung als Heilmasseur in St. Pölten beabsichtigen, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt des Magistrates melden.

Für die Meldung benötigen Sie:

  • Qualifikationsnachweis, der zur Berufsausübung als Heilmasseur in Österreich berechtigt
  • Strafregisterbescheinigung oder bei EWR-Staatsangehörigen einen gleichwertigen Nachweis des Heimat- oder Herkunftsstaates
  • ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
  • Berufsausweis (wenn vorhanden)

Kontakt

Gesundheitsamt
Heßstraße 6, Zimmer 11
Sabine Heinrichsberger
Tel.: +43 2742 333-2516
E-Mail: gesundheit@st-poelten.gv.at 
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 08 - 11.30 und 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 08 - 12 Uhr 

Die gesunde Stadt

Prävention ist nicht nur die kosteneffektivste Medizin. Sie ist auch die humanste. Den Fokus auf Vorsorge stellt der Masterplan stp*25|50 deshalb Seite an Seite mit dem Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur. (mehr dazu)