Das neue österreichische Tierschutzgesetz ist seit 1.1.2005 in Kraft und regelt bundesweit einheitlich die zentralen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Für die landwirtschaftliche Tierhaltung gibt es zahlreiche weitere Bestimmungen.
Die Veterinärverwaltung ist für die Bearbeitung aller Angelegenheiten zuständig, die sich aus dem österreichischen Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ergeben [ausgenommen Strafangelegenheiten und Bewilligungen von (Betriebs-)Anlagen, in denen Tiere gehalten werden].
Tipp
Weitere Informationen erhalten Sie auf oesterreich.gv.at oder in der Tierhaltungsverordnung