Zur Navigation Zum Inhalt

Sterbeurkunde

Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag bei jenem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bereich sich der Todesfall ereignet hat.

Foto: pixabay
Foto: pixabay

Die Anzeige obliegt

  • dem Landesklinikum
  • dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen. Es kann auch ein Bestattungsunternehmen mit der Anzeige des Todes beauftragt werden.
  • dem Unterkunftgeber
  • dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat
  • der Bundespolizei, wenn sie Ermittlungen über den Tod durchführt
  • sonstigen Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben

Für die Beurkundung des Todes werden nachstehend angeführte Dokumente benötigt: 

  • die Geburtsurkunde (bei Geburtsjahrgängen vor 1939: den kirchlichen Taufschein)
  • bei aufrechter Ehe: die Heiratsurkunde der letzten Ehe (bei Eheschließungen vor dem 1. August 1938: den kirchlichen Trauungsschein)
  • War der Verstorbene zur Zeit seines Todes verwitwet: die Sterbeurkunde
  • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil (den Scheidungsbeschluss)
  • Nachweis des akademischen Grades oder Ingenieurtitels
  • bei Österreichern den Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Fremden den Reisepass
  • Meldebestätigung oder Meldezettel
  • die Todesbestätigung des Totenbeschauarztes, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird

Es ist zu beachten

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn die gemäß obiger Aufstellung verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung des Todes nicht ausreichen

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Standesamt St. Pölten

  • Rathausplatz 1
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2020
  • E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten:
    Mo., Mi. und Do. 7.30 bis 16 Uhr, Di. 7.30 bis 18 Uhr und Fr. 7.30 bis 13 Uhr