Die neue Energie-Gemeinschaft legt im März los. Mitglieder sparen Netzkosten und tauschen günstig Strom mit der Nachbarschaft. Hier gibt's alle Infos.
Ende März fällt der Startschuss für die erste stadteigene Energiegemeinschaft für St. Pöltner:innen. In der neuen Energieregion St. Pölten wird selbst erzeugter Sonnenstrom nachhaltig, regional und gemeinschaftlich genutzt. Bürger:innen, die sich einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) anschließen, profitieren nicht nur von einer umweltfreundlichen Energieversorgung, sondern sparen auch bis zu 5,5 Cent pro Kilowattstunde an Netzkosten. Gemeinsam gestalten wir die Energiewende – regional, nachhaltig und effizient.
Energie dort verbrauchen, wo sie produziert wird
Energie sauber und nachhaltig im Ort produzieren und direkt vor Ort verbrauchen – das ist das Prinzip einer Energiegemeinschaft. Konkret bedeutet das: Ein Haushalt oder Betrieb in St. Pölten betreibt eine Photovoltaik-Anlage und nutzt den erzeugten Strom selbst. Überschüssige Energie wird nicht ins überregionale Netz eingespeist, sondern mit der Nachbarschaft geteilt, die Teil der Gemeinschaft sein kann, ohne selbst Strom zu erzeugen. Daher ist keine eigene PV-Anlage notwendig. So profitieren alle als Gemeinschaft.
Die Vorteile auf einen Blick
✅ Erneuerbare Energiequellen werden aktiv gefördert
✅ Stromproduzent:innen und -bezieher:innen profitieren finanziell
✅ Das überregionale Stromnetz wird entlastet
✅ Die Wertschöpfung bleibt in der Region
✅ Mehr Unabhängigkeit von globalen Energiemärkten
Häufige Fragen
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt) Hier wird unterschieden zwischen lokalen (rund um einen Trafo) und regionalen (rund um ein Umspannwerk) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) (innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
Es dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe an einer EEG teilnehmen. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden. Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
Falls Sie selbst über eine PV-Anlage verfügen, bezieht Ihr Zählpunkt im ersten Schritt Strom aus der eigenen Anlage. Bei höherem Strombedarf erfolgt im nächsten Schritt die Stromlieferung durch die Energiegemeinschaft, sofern gleichzeitig in der Energiegemeinschaft Strom zur Verfügung steht. Der erforderliche Reststrom wird von Ihrem Energieversorger bereitgestellt. Derzeit verfügt die Energiegemeinschaft ausschließlich über Photovoltaik-Strom, weshalb nur in Sonnenstunden Energie durch die Energiegemeinschaft bereitgestellt werden kann.
Sofern Sie keine PV-Anlage besitzen, beziehen Sie primär Strom von der Energiegemeinschaft, wenn die Gemeinschaft zum gewünschten Zeitpunkt über Strom verfügt. Das wird während der Sonnenstunden sein. Den Reststrom werden Sie weiterhin über Ihren Stromversorger beziehen.
Bei welchem Umspannwerk bin ich zuhause?
Die Energiegemeinschaften sind als vier eigenständige Vereine organisiert – jeweils für die Umspannwerke in Pottenbrunn, Herzogenburg, Wilhelmsburg und St. Pölten West (Nähe Eisberg): „Quick Check zur Nahbereichsabfrage“
Heute an morgen denken
Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEGs) sind ein weiterer wichtiger Schritt für die Bewältigung der Energiekrise und den Kampf gegen den Klimawandel. Sie werden in Zukunft eine maßgebliche Rolle für die österreichische Energiewirtschaft darstellen.