- Örtliches Entwicklungskonzept
- Flächenwidmungsplan
- Bebauungsplan
- Laufende Verfahren
Örtliches Entwicklungskonzept
Das örtliche Entwicklungskonzept der Stadt St. Pölten ist Bestandteil der Verordnung zum örtlichen Raumordnungsprogramm. Diese Verordnung umfasst das gesamte Gemeindegebiet und wird vom Gemeinderat erlassen.
Im Entwicklungskonzept werden die mittel- und langfristigen Ziele der Stadtentwicklung festgelegt und in genereller Form planlich dargestellt. Hierbei werden Aussagen getroffen, welche Funktionen Teile des Stadtgebiets übernehmen sollen, und bauliche Entwicklungszonen definiert. Rechtliche Grundlage bildet u.a. das NÖ Raumordnungsgesetz.
Für den Grundeigentümer entfaltet das örtliche Entwicklungskonzept keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Die Grundlage für baubehördliche Entscheidungen ist nur der nachfolgende Flächenwidmungs- sowie der Bebauungsplan.
Stadtentwicklungskonzept - Kurzfassung
Stadtentwicklungskonzept 2017 - Volltext
Stadtentwicklungskonzept Plandarstellung
Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan ist verpflichtender Bestandteil der Verordnung zum örtlichen Raumordnungsprogramm der Stadt St. Pölten und darf den Aussagen des Entwicklungskonzeptes nicht widersprechen. Die Verordnung umfasst das gesamte Gemeindegebiet und wird vom Gemeinderat erlassen.
Der Flächenwidmungsplan dient der vorausschauenden Planung und gliedert das Gemeindegebiet nach unterschiedlichen Funktionen, d.h., er legt fest, wie die einzelnen Flächen künftig genutzt werden sollen. Hierfür werden in der autonomen Entscheidungsfreiheit der Stadtgemeinde auf Basis raumordnerischer Grundlagen unterschiedliche Widmungen für Bauland, Grünland und Verkehrsflächen festgelegt. Zudem werden Festlegungen von Bundes- und Landesbehörden, allfällige Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen und Bereiche mit gravierenden Gefährdungen im Plan kenntlich gemacht und somit dargestellt. Rechtliche Grundlage bildet u.a. das NÖ Raumordnungsgesetz.
Im Rahmen von Bauverfahren und Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland ist zu prüfen, ob die Vorhaben den Festlegungen des Flächenwidmungsplanes entsprechen.
Der Flächenwidmungsplan legt somit verbindlich fest, was - unabhängig vom heutigen Baubestand - für künftige Bauverfahren gilt.
Bebauungsplan
Bebauungspläne kann die Stadtgemeinde St. Pölten auf Basis des Flächenwidmungsplanes für Teile des Gemeindegebietes erlassen. Der Bebauungsplan besteht aus dem Verordnungstext mit den Bebauungsvorschriften und der zugehörigen Plandarstellung. Die Verordnung wird vom Gemeinderat der Stadt St. Pölten erlassen.
Der Bebauungsplan regelt die Verkehrserschließung und die Bebauung nach ihrer Intensität und Gestaltung. Der Bebauungsplan darf den Festlegungen des Flächenwidmungsplans nicht widersprechen. Rechtliche Grundlage bildet u.a. die NÖ Bauordnung.
Im Rahmen von Bauverfahren und Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland ist zu prüfen, ob die Vorhaben den Festlegungen des Bebauungsplanes entsprechen. Der Bebauungsplan legt somit verbindlich fest, was - unabhängig vom heutigen Baubestand - für künftige Bauverfahren gilt. Zudem regelt er auch die Lage der Flächen, die an das öffentliche Gut der Stadt zur Verkehrserschließung abzutreten sind.
Verordnung Bebauungsplan St. Pölten
Legendenblatt Flächenwidmungs- und Bebauungsplan – Stand V/5/26/22-001
Benötigen Sie weitere Informationen bezüglich des Flächenwidmungs- oder Bebauungsplans? Die Stadtplanung gibt Ihnen gerne Auskunft.