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Anmelden einer Veranstaltung

Foto: pixabay
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So melden Sie Ihre Veranstaltung an

Veranstaltungen (dazu zählen auch öffentliche Filmvorführungen) sind - sofern sie in St. Pölten stattfinden - bei der Veranstaltungsbehörde im Rathaus bzw. mittels Homepage oder E-Mail und Fax - spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.

Sollte jedoch die Anzahl der Personen, die gleichzeitig anwesend sein können, 3.000 übersteigen oder die Projektionsfläche bei Filmvorführungen größer als 9m² sein, so ist diese Veranstaltung bereits spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Behörde anzumelden. Dies gilt auch für jene Veranstaltungen, für die das Amt der NÖ Landesregierung zuständig ist, wie beispielsweise Veranstaltungen im Umherziehen, Motorsportveranstaltungen, Musikfestivals mit mehr als 50.000 denkbaren Besuchern, Freizeit- und Vergnügungsparks, etc.

Die Veranstaltungsanmeldung hat folgende Angaben zu enthalten

Veranstalter

Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder derzeitiger gewöhnlicher Aufenthaltsort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften, Vereinen, etc.: Die Bezeichnung und den Sitz der Gesellschaft bzw. der juridischen Person, des Vereins, etc., sowie Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder derzeitiger gewöhnlicher Aufenthaltsort jener Personen, die zur Vertretung nach außen berufen sind, weiters Firmenbuch- bzw. ZVR-Nummer, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Verantwortlicher

Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder derzeitiger gewöhnlicher Aufenthaltsort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Art der Veranstaltung

Bezeichnung und Gegenstand der Veranstaltung

Zeitpunkt der Veranstaltung

Tag und Zeitraum der Durchführung und des Einlasses

Ort der Veranstaltung

Genaue Bezeichnung des Ortes und der Veranstaltungsbetriebsstätte mit Bekanntgabe einer allfälligen Bestuhlungsvariante sowie Nennung des Namens und der Anschrift ihres Eigentümers.
Anschluss eines Lageplans, nach Möglichkeit im pdf-Format.

Weitere Daten und Unterlagen

  • Erwartete Gesamtbesucherzahl
  • Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können/dürfen, mit Angabe, wie die Einhaltung sichergestellt wird.
  • Im Sinne der Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufes: ein Sicherheits-, ein Brandschutz-, ein rettungstechnisches und ein verkehrstechnisches Konzept der Veranstaltung
  • Beilage eines Konzeptes zur Vermeidung sanitärer Missstände - nur bei Veranstaltungen im Freien.
  • Beilage eines Konzeptes zur Vermeidung einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarschaft - nur bei Veranstaltungen im Freien.
  • Angaben zur Verkehrssituation, allenfalls unter Anschluss eines Verkehrskonzeptes.
  • Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung - nur bei Veranstaltungen, bei denen die Zahl der Besucher, die gleichzeitig anwesend sein können, 500 übersteigt, sowie bei Veranstaltungen mit besonderer Unfallgefahr (Rutschbahn, Autodrom, Motorsportveranstaltung etc.)
  • Nachweis der Veranstaltungsbetriebsstättenbewilligung bzw. deren allfälligen Ersatzes, gegebenenfalls ein Überprüfungsbefund.
  • Nur bei Veranstaltungen in Zelten oder ähnlichen mobilen Einrichtungen bzw. bei Nutzung technischer Geräte wie beispielsweise Hochschaubahnen, Schaukeln, etc.: Nachweis einer Bescheinigung über die Zertifizierung des Zeltes bzw. der mobilen Einrichtung/des Gerätes durch ein im EWR oder in der Türkei akkreditiertes Zertifizierungsinstitut oder Bestätigung eines Fachkundigen (Baumeister, Zivilingenieur, etc.) über die Stabilität und Eignung des Zeltes oder der mobilen Einrichtung für den jeweiligen Verwendungszweck.

Tipp

Sie können eine Veranstaltung auch mit diesem Formular anmelden.

Info Bewerbung einer Veranstaltung

Bitte beachten Sie auch, dass die schriftliche Ankündigung von Veranstaltungen Namen und Wohnsitz des Veranstalters bzw. Firmenbezeichnung und Firmensitz sowie den Namen und Wohnsitz jener Personen, die zur Vertretung nach außen berufen sind, enthalten muss. Fehlen diese Angaben, besteht die Berechtigung zum Entfernen und Vernichten ohne weiteres Verfahren.

Detailfragen und ergänzende Informationen finden Sie unter www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich

z.B. darüber, wer für die Bewilligung von Veranstaltungen zuständig ist, sofern sie dem Gesetz unterliegen, bzw. welche Veranstaltungen von der Anwendbarkeit des Gesetzes ausgenommen sind. Denn nicht jeder "Event" ist gleichzeitig eine anmeldepflichtige Veranstaltung im Sinne des Gesetzes.

Kontakt

Veranstaltungsbehörde
Linzer Straße 8, 1. Stock
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2120
E-Mail: gewerbe@st-poelten.gv.at

Öffnungszeiten

Mo. - Do. von 08 - 11.30 Uhr, nachmittags nur bei Terminvereinbarung, Fr. von 08 - 12 Uhr