Das Tierschutzgesetz regelt die Hundehaltung
Nähere Informationen
Die wichtigsten Informationen (geltend für alle Hundehalter)
- Die Haltung von Kettenhunden ist ausnahmslos untersagt.
- Ebenso verboten ist die Verwendung von Stachelhalsbändern, Würgehalsbändern, elektrisierenden bzw. chemischen Dressurgeräten.
- Wenn der Hund in einem Zwinger gehalten wird, muss für einen regelmäßigen Auslauf gesorgt werden. Der Zwinger muss mindestens 15 Quadratmeter groß und mit einer wärmegedämmten Schutzhütte und Liegefläche ausgestattet sein.
- Bei Haltung von mehreren Hunden, gibt es die Verpflichtung zur Gruppenhaltung, soweit die Hunde untereinander verträglich sind.
- Wenn die Hündin Junge hat, dürfen diese frühestens nach acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
- Bei der Unterbringung von Hunden in Autos ist für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
- Bei der Aufzucht von jungen Hunden ist besonders auf eine ausreichende Sozialisierung mit der Umgebung zu achten. Der Hund muss mit allen Reizen der Umgebung bekannt gemacht werden. Bei entsprechender Aufzucht würden viele Probleme der Hund-Mensch-Beziehung nicht auftreten.
Es ist zu beachten
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Das sind
Siedlungsgebiete, öffentliche Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind an den oben genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen.
Es ist zu beachten
Tipps zur Hundeerziehung und -ausbildung.
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden
Seit 2010 müssen alle Hunde gechippt sein!