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Hundehaltung

Das Tierschutzgesetz regelt die Hundehaltung

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Die wichtigsten Informationen (geltend für alle Hundehalter)

  • Die Haltung von Kettenhunden ist ausnahmslos untersagt.
  • Ebenso verboten ist die Verwendung von Stachelhalsbändern, Würgehalsbändern, elektrisierenden bzw. chemischen Dressurgeräten.
  • Wenn Sie Ihren Hund in einem Zwinger halten, müssen Sie für regelmäßigen Auslauf sorgen. Der Zwinger muss mindestens 15 Quadratmeter groß und mit einer wärmegedämmten Schutzhütte und Liegefläche ausgestattet sein.
  • Wenn Sie mehrere Hunde halten, gibt es die Verpflichtung zur Gruppenhaltung, soweit die Hunde untereinander verträglich sind.
  • Wenn Ihre Hündin Junge hat, dürfen diese frühestens nach acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
  • Bei der Unterbringung von Hunden in Autos ist für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
  • Achten Sie bei der Aufzucht von jungen Hunden besonders auf eine ausreichende Sozialisierung mit der Umgebung. Der Hund muss mit allen Reizen der Umgebung bekannt gemacht werden. Bei entsprechender Aufzucht würden viele Probleme der Hund-Mensch-Beziehung nicht auftreten.

Bitte beachten Sie

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Das sind

Siedlungsgebiete, öffentliche Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind an den oben genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen.

Bitte beachten Sie

Hier finden Sie Tipps zur Hundeerziehung und -ausbildung.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden
Seit 2010 müssen alle Hunde gechippt sein!

Formular:

Hundeanmeldung