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Beschlüsse in Stadtsenat und Gemeinderat vom 28. April

In ihren Sitzungen am 28. April 2025 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. nachfolgende Beschlüsse gefasst.

Sitzung des Gemeinderates im Rathaus (Foto: Krückel)
Die Sitzung des Gemeinderates wurde auch wieder im Live-Stream übertragen. (Foto: Krückel)

Stadtsenat

Nebenflächenausbau Ratzersdorfer Hauptstraße

In der Ratzersdorfer Hauptstraße sollen die südseitigen Nebenanlagen vom Ratzersdorfer Weg in südwestlicher Richtung bis zur Liegenschaft Ratzersdorfer Hauptstraße 0N36 durch die Herstellung eines Gehweges und abschnittsweiser Längsparkplätze mit Baumunterteilungen ausgebaut werden. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten werden die Nebenanlagen im Baulosbereich in das Grundeigentum der Stadt St. Pölten - Öffentliches Gut übertragen. Den Auftrag erhält die Die Firma Swietelsky AG, die Kosten belaufen sich auf 100.000 Euro brutto.

Ankauf eines Mähtraktors

Für die Stadtgärtnerei wird von der Firma Esch-Technik wird ein Traktor, Marke Kubota, inklusive Superkomfortkabine, Zwischenachsmähwerk und Gras- & Laubsauger, mit Hochentleerung angeschafft. Der Ankauf erfolgt über die Bundesbeschaffung GmbH, der Preis beträgt rund 75.700 Euro brutto.

Barock Festival

Das nunmehr 19. Barock Festival findet heuer in der Zeit vom 19. bis zum 28. Juni 2025 in der Ehemaligen Synagoge, im Dom, im KUNST/WERK, in der Franziskanerkirche, am Domplatz, sowie im SOLEKTIV statt. Neben Musik von Barockkomponisten wird es auch einen Kunstabend, einen Ö1 Klassiktreffpunkt, einen Barock-Tanz-Workshop, zwei Musik-Abende bei denen Texte von außergewöhnlichen deutschsprachigen Persönlichkeiten vorgetragen werden, sowie eine Barock Lounge für das junge Publikum, geben. Für die Durchführung des Festivals sind Gesamtausgaben von 103.500 Euro netto veranschlagt.

Projekt Klaus Sandler

Die Kreativlösung Filmproduktions GmbH realisiert 2025 eine Hommage an den verstorbenen Schriftsteller Klaus Sandler, der mit der Literaturzeitschrift „das pult" ein bedeutendes Vermächtnis hinterließ. Zur Umsetzung der verschiedenen Projekte wird eine Förderung in der Höhe von 23.000 Euro gewährt.

Sportsubventionen

Der Verein Union St. Pölten Frauenhandball erhält für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 16.500 Euro.

Die Sektion USP St. Pölten Volleyball erhält für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 16.500 Euro.

Das NÖ Sportleistungszentrum St. Pölten erhält für den laufenden Betrieb der Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 11.000 Euro.

Der Verein ASV Ofenbinder Spratzern erhält für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 8.000 Euro für den allgemeinen Spielbetrieb und 1.650 Euro für den Nachwuchsbetrieb.

Die Sektion Union St. Pölten Frauenhandball erhält für hochwasserbezogenen Kosten eine Subvention in Höhe von 7.500 Euro.

Der Verein Sportunion Die Falken St. Pölten erhält für hochwasserbezogenen Kosten eine Subvention in Höhe von 7.500 Euro.

Die Sektion USP St. Pölten Volleyball erhält für hochwasserbezogenen Kosten eine Subvention in Höhe von 7.500 Euro.

Der Verein SKVg Pottenbrunn Fußball erhält für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 6.000 Euro für den allgemeinen Spielbetrieb und 1.320 Euro für den Nachwuchsbetrieb.

Der Verein SV Ratzersdorf erhält für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 4.000 Euro für den allgemeinen Spielbetrieb und 2.310 Euro für den Nachwuchsbetrieb.

Der Verein SC Union St. Pölten Landhaus erhält für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 4.000 Euro für den allgemeinen Spielbetrieb und 1.155 Euro für den Nachwuchsbetrieb.

Der Verein SC Harland, Sektion Fußball erhält für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 4.000 Euro für den allgemeinen Spielbetrieb und 850 Euro für den Nachwuchsbetrieb.

Gemeinderat

Dringlichkeitsantrag: Amtshaftungsklage

Die Stadt St. Pölten erstattet zu der beim Landesgericht St. Pölten eingebrachten Klage der UNIQA Österreich Versicherungen AG vom April Klagebeantwortung. In diesem Sinne ist ein Rechtsanwalt zu bevollmächtigen und zu beauftragen, die Stadt rechtsfreundlich in der ersten Instanz zu vertreten und alle damit im Zusammenhang stehenden notwendigen rechtlichen Schritte zu setzen. Das Mandat wird Dr. Nusterer, Nusterer & Mayer Rechtsanwälte OG in St. Pölten erteilt. Die Kosten für die Ausgaben für die rechtsfreundliche Vertretung werden aktuell von der Versicherung getragen.

Dringlichkeitsantrag: Äußerung an den Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof hat den Gemeinderat der Stadt aufgefordert, sich zum Antrag auf Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates über den Bebauungsplan des Landesverwaltungsgerichtes zu äußern. Dazu lautet das Ergebnis folgendermaßen: Aufgrund der finalen Determinierung der Verordnungserlassung wurde eine umfassende Grundlagenforschung vorgenommen und die widerstreitenden Interessen gegenseitig abgewogen und verhältnismäßig eingegriffen. Die Verordnung des Gemeinderates vom 22. Mai 2023 über den Bebauungsplan erweist sich mit den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Bestimmungen konform und damit als valide.

Beteiligung an der Bioenergie St. Pölten GmbH

Die Fernwärme St. Pölten GmbH wird sich mit 33 % an der Bioenergie St. Pölten GmbH zu einem Kaufpreis von rund 1,1 Millionen Euro beteiligen. Die entsprechenden Konditionen wurden in einem Abtretungsvertrag festgehalten. Die künftige Zusammenarbeit wird in einem Gesellschaftsvertrag und einer Gesellschaftervereinbarung fixiert.

Das aktuell von der EVN Wärme GmbH im Bau befindliche Biomassekraftwerk in St. Pölten soll zur besseren Absicherung des Energiebedarfes der Fernwärme St. Pölten und zur Verfolgung des Dekabonisierungspfades beitragen. Die Gesamtinvestitionssumme beläuft sich auf EUR 55,7 Millionen Euro. Die für die Errichtung dieses Kraftwerkes benötigen Mittel, die von Seiten der FWSTP zur Verfügung gestellt werden, belaufen sich auf rund 18 Millionen Euro (33 %). Davon werden 15 Millionen Euro durch Fremdfinanzierung bereitgestellt.

Anpassung der Tarifordnung für Aquacity, Saunacity und Citysplash

Die letzten Tarifanpassungen wurden 2023 vom Gemeinderat beschlossen. Auf Grund der Preissteigerung in allen Bereichen erfolgt nun eine Anpassung der Tarife um 5 Prozent. Die Tarifänderung tritt für die Auacity und die Saunacity mit 1. September 2025 und für das Citysplash mit 1.Mai 2025 in Kraft.

Straßenerneuerungen und Instandsetzungen von Verkehrswegen

Die Gerdinitschstraße wird zwischen der Kupferbrunnstraße und der Kronistergasse durch beidseitige, ca. 2 m breite Gehsteige, einen ca. 2 m breiten Parkstreifen, gegliedert durch einzelne Bauminseln, sowie eine ca. 6 m breite Fahrbahn instandgesetzt bzw. umgebaut. Den Auftrag über 190.000 Euro brutto erhält die Firma Gebrüder Haider GmbH.

Die Fahrbahn der Ghegastraße wird zwischen der Gerstnergasse und dem unbenannten öffentlichen Weg am Grundstück Nr. 188/69 vollflächig instandgesetzt. Den Auftrag über 100.000 Euro brutto erhält die Firma Gebrüder Haider GmbH.

Die nördliche Herrmanngasse zwischen der Liegenschaft Herrmanngasse 0N4 und der Heimstättenstraße wird durch die Herstellung eines westseitigen, ca. 2 m breiten Gehsteiges, einer ca. 6 m breiten Fahrbahn und ostseitigen geschotterten Banketten erneuert bzw. umgebaut. Damit wird die Franz Malaschofsky Ges.m.b.H. zum Preis von 120.000 Euro brutto beauftragt.

Die Kudlichstraße soll von der Mittererstraße bis zur Purkersdorfer Straße bestandsgemäß durch eine asphaltierte Fahrbahn und asphaltierte Gehsteige erneuert werden. Als Billigstbieter soll die Firma Franz Malaschofsky Ges.m.b.H. mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 190.000 Euro brutto.

An der Dr. Theodor Körner-Straße, der Heidenheimer Straße sowie der Clichystraße sollen vollflächige maschinelle Sanierungsabschnitte an der Fahrbahn durch den Einbau einer bituminösen Deckschicht erfolgen. Als Billigstbieter soll die Firma Held & Francke Bauges.m.b.H. mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 70.000 Euro brutto.

Der Straßenabschnitt der Gemeindestraße Im Dörfl soll zwischen der Unterwagramer Straße und der Böheimkirchner Straße vollflächig instandgesetzt werden. Als Billigstbieter soll die Firma Gebrüder Haider GmbH. mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 90.000 Euro brutto.

Der ostseitige Gehsteig an der B20 – Mariazeller Straße zwischen der Landsbergerstraße und der Dr. Richard Wolfsgruber-Gasse sowie der nordseitige Gehsteig der Landsbergerstraße, unmittelbar östlich der B20 sollen vollflächig instandgesetzt werden. Als Billigstbieter soll die Firma Held & Francke Bauges.m.b.H. mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 23.000 Euro brutto.

Die Karl Ludwig-Straße soll zwischen der Kuefsteinstraße und der Werksbachbrücke durch einen südseitigen, ca. 2,5 m breiten Gehsteig, unmittelbar angrenzende Parkbuchten mit Baumrabatten, eine ca. 5,5 m breite asphaltierte Fahrbahn sowie an der Nordseite unbefestigte Nebenanlagen umgebaut bzw. instandgesetzt werden. Als Billigstbieter soll die Firma Gebrüder Haider GmbH. mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 230.000 Euro brutto.

Die Fahrbahn der Petzoldstraße soll im südlichen Abschnitt nahe der Liegenschaft Petzoldstraße ON50 bis zur Wagnergasse durch vollflächige Belagsarbeiten instandgesetzt werden. Als Billigstbieter soll die Firma Held & Francke Bauges.m.b.H. mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 100.000 Euro brutto.

Die Arthur Schnitzler-Straße soll durch ein südseitiges Bankett, eine ca. 5 m breite asphaltierte Fahrbahn und nordseitigen unbefestigte Nebenanlagen ausgebaut werden. Als Billigstbieter soll die Firma Franz Malaschofsky Ges.m.b.H KG. mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 105.000 Euro brutto.

Der öffentliche Weg mit der Grundstücksnummer 111 in der Katastralgemeinde Zwerndorf soll entlang der im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Baulandfläche an der Südseite von der Allandstraße auf einer Länge von ca. 501 m und einer Breite von ca. 3 m erstbefestigt werden. Als Billigstbieter soll die Firma Held & Francke Bauges.m.b.H. mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 17.000 Euro brutto.

Park & Drive-Anlage St. Pölten Nord

Der Gemeinderat stimmt dem Übereinkommen mit der ASFINAG BMG und dem Land NÖ über den Bau und Betrieb der Park & Drive-Anlage St. Pölten Nord S33 / B1 zu. Diese soll auf dem Grundstück Nr. 1580/2 der Katastralgemeinde Pottenbrunn errichtet werden. Die Verwendung der 36 Stellplätze ist dabei ausschließlich dem Abstellen von PKW, einspurigen Fahrzeugen und Fahrrädern zum Zwecke der Bildung von Fahrgemeinschaften vorbehalten. Die Errichtung dieser Anlage erfolgt durch die ASFINAG BMG und das Land NÖ, die bauliche und betriebliche Erhaltung wird durch die Stadt durchgeführt. Die Dauer dieser Vereinbarung beträgt 20 Jahre.

Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung Waldstraße und Brünnerstraße

Zur Erschließung der Bauparzellen in der Neuaufschließung Waldstraße und der Brünnerstraße in der KG St. Pölten ist die Erweiterung der bestehenden Kanalisation und der Wasserleitung erforderlich. Mit der Durchführung der Bauarbeiten soll die Firma Porr Bau GmbH beauftragt werden. Die Gesamtkosten für den Bau von Kanal und Wasserleitungen, Prüfmaßnahmen sowie für Rohre, Formstücke und Hydranten belaufen sich auf 720.000 Euro brutto.

Planung Rückhaltebecken Kremserberg

Im Zuge des Hochwasserereignisses 2024 wurde festgestellt, dass das Rückhaltebecken Kremserberg vergrößert und eine neue Regenwasserableitung errichtet werden muss. Diese Ableitung soll im Bereich der Josef Tobner-Gasse in den Weiterner Bach münden. Für die Ingenieurleistungen für Planung und Bauleitung inklusive Förderabwicklung und Kollaudierung für die Erweiterung des Rückhaltebeckens Kremserberg sowie die Schmutzwasserkanalisation Weitern sollen Angebote eingeholt werden. Die Kostenveranschlagung beläuft sich auf insgesamt 396.000 Euro brutto.

Vergabe Wasserleitungsauswechslungen

Der Gemeinderat hat mit der Sitzung vom 24. Februar 2025 die Wasserleitungsauswechslung Bauabschnitt 41/1 – Spratzern beschlossen. Als Billigstbieter soll nun die Firma Leithäusl G.m.b.H. mit der Durchführung der Erd- und Baumeisterarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 420.000 Euro brutto.

Es ist beabsichtigt, sämtliche Einbauten in der Wiener Straße vom Herrenplatz bis zur Domplatzeinfahrt zu erneuern. Dabei sollen auch rund 100 m Wasserleitungen samt den Hausanschlüssen ausgewechselt werden. Als Billigstbieter soll die Firma Anton Traunfellner G.m.b.H. mit der Durchführung der Erd- und Baumeisterarbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 228.000 Euro brutto.

Grundsatzbeschluss Projekt Fußballanlage SC St. Pölten

Die Stadt St. Pölten beabsichtigt den Bau einer neuen Fußballanlage auf den dazu umgewidmeten Flächen nordöstlich des Wirtschaftshofs. Das Vorhaben soll im Ausmaß der Machbarkeitsstudie (Finanzierungsbedarf rund 5,6 Millionen Euro) mit einer 50-prozentigen Fremdfinanzierung umgesetzt werden. Dazu wird die Firma kpp consultING beauftragt, die Detailplanung, die Ausschreibung sowie die Bauaufsicht durchzuführen. Die zu erwartenden Gesamtkosten dafür bis zur Fertigstellung belaufen sich auf 580.000 Euro brutto.

Subvention SKN UBC Basketball

Dem Verein SKN UBC Basketball St. Pölten wird für die Saison 2025/26 eine Subvention in Höhe von 27.500 Euro gewährt.

Partnerschaftsvereinbarung für die Begleitung des Projekts „ReGreenX"

Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung der „Integration der Transfer-Partner in die Partnerschaftsvereinbarung" zur Umsetzung des Projekts ReGreenX in der ungarischen Stadt Szeged zu. Die Partnerschaftsvereinbarung selbst wurde im Dezember 2024 durch die Stadt Szeged sowie weitere ungarische Projektpartner unterzeichnet. Die Stadt St. Pölten und zwei weitere Transfer-Partnerstädte beteiligten sich zu diesem Zeitpunkt in Form eines Letter of Intent. Durch die Unterzeichnung sollen sie nun offiziell als Partner in das Projekt aufgenommen werden.

Das Projekt wird im Rahmen der European Urban Initiative-Innovative Actions (EUI-IA) durch den zweiten Call „Greening Cities" von der EUI gefördert. Ziel ist es, klimaresiliente Begrünungsstrategien für die vom Klimawandel betroffene Stadt zu entwickeln.

Winterdienstverordnung für St. Pölten

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung betreffend die Verwendung von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln gegen Eis- und Schneeglätte (Winterdienst-Verordnung).

Diese Verordnung dient der Vermeidung und Bekämpfung von Eis- und Schneeglätte, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, durch eine gezielte und sparsame Verwendung von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln auf öffentlichen Straßen. Dabei ist der nachhaltige Schutz der menschlichen Gesundheit, des Bodens, der Pflanzen, Tiere sowie der Gewässer und der Infrastruktur zu berücksichtigen. Auftaumittel und abstumpfende Streumittel sind nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß zu verwenden. Vor dem Aufbringen von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln sind die für den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr bestimmten Flächen von Straßen mit öffentlichem Verkehr von Schneeablagerungen so weit wie möglich zu räumen.

Winterdienst – Evaluierung

Der Magistrat wird beauftragt, den auf den Straßen mit öffentlichem Verkehr im Rahmen der Straßenverwaltung zu erbringenden Winterdienst im Hinblick auf mögliche Potentiale zur Verbesserung der ökologischen und sparsamen Durchführung desselben unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen zu untersuchen und darüber dem Gemeinderat in seiner Sitzung im November 2025 einen Bericht vorzulegen.

Die schlanke Verwaltungsstadt  

Der Masterplan stp*25|50 stellt die Bürger/innen und Konsenswerber ins Zentrum: Das beginnt im Mindset und geht über die Optimierung und Digitalisierung behördlicher Abläufe hin zum Verfahrensexpress. (mehr dazu)