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Datenabgleich für die Volkszählung abgeschlossen

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wurde in den letzten Monaten der Datenabgleich für die Volkszählung (jetzt Registerzählung), welche von der Statistik Austria durchgeführt wird, vorgenommen. Im Magistrat waren damit das Referat für Statistik und der Interne Dienst der Abteilung Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten beschäftigt.

Bei der letzten herkömmlichen Volkszählung 2001 waren in St. Pölten noch über 40 MitarbeiterInnen aus dem Rathaus und 400 Zählorganen beschäftigt. Das verarbeitete Papier füllte damals einen halben Eisenbahnwagon. (Foto: Arman Kalteis)
Bei der letzten herkömmlichen Volkszählung 2001 waren in St. Pölten noch über 40 MitarbeiterInnen aus dem Rathaus und 400 Zählorganen beschäftigt. Das verarbeitete Papier füllte damals einen halben Eisenbahnwagon. (Foto: Arman Kalteis)

56.425 Personen sind mit Stichtag 31. Oktober 2021 in St. Pölten mit Hauptwohnsitz gemeldet gewesen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Zahlen der Gebäude (14.522), der Wohnungen und Arbeitsstätten ermittelt. Diese Daten holte sich die Statistik Austria unter anderem aus dem Zentralen Melderegister (ZMR), dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), dem Unternehmensregister, sowie aus Sozialversicherungs- und Steuerdaten, dem Bildungsregister uvm. Das Ergebnis dieser Registerzählung ist die Basis für den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und zudem eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsträger in Politik und der Verwaltung.

Volkszählung nur alle zehn Jahre

Bei der aktuellen Volkszählung handelt es sich um eine Registerzählung, weil hier nicht mehr Zählorgane die Haushalte aufsuchen und die Daten mit Hilfe von Fragebögen ermitteln, sondern es wurden die Daten in den bestehenden elektronischen Registern miteinander verknüpft. Aus diesem Grund wird die Volkszählung nunmehr Registerzählung genannt. Der Datenschutz wird gewahrt, indem bei der Verknüpfung der Daten die Angaben zu einer Person mit einem 172-stelligen Code verschlüsselt werden.

Volkszählung mit Datenabgleich

Voraussetzung für ein richtiges Ergebnis ist die technische Möglichkeit, Karteileichen und sonstige Fehler im ZMR grundsätzlich zu identifizieren und für die Zählung zu eliminieren. Dies wird als Wohnsitzanalyse bezeichnet. Diese Wohnsitzanalyse hat in St. Pölten 230 Klärungsfälle aufgezeigt. Der Interne Dienst wurde beauftragt diesen Klärungsfällen nachzugehen. 25 Personen konnten gefunden werden, in 205 Fällen wird nun das behördliche Abmeldeverfahren durchgeführt.

Auf Basis dieser Vollerhebung werden nun jährliche Mini-Registerzählungen durchgeführt. Hierbei wird das jährliche Wachstum der Stadt in den Finanzausgleichszahlungen berücksichtigt. Die sehr geringe Anzahl an Klärungsfällen wirkt sich künftig auch positiv auf die Finanzausgleichszahlungen aus.

Die schlanke Verwaltungsstadt  

Der Masterplan stp*25|50 stellt die Bürger/innen und Konsenswerber ins Zentrum: Das beginnt im Mindset und geht über die Optimierung und Digitalisierung behördlicher Abläufe hin zum Verfahrensexpress. (mehr dazu)