Stadtsenat
Service- und Supportvertrag für WebGIS Open- Source-Software
Zur Sicherstellung des Betriebes der GIS-Intranet-Lösung STPGIS Web wird mit der Firma Energienetze ein Service- und Supportvertrag abgeschlossen. Der erforderliche Aufwand beträgt jährlich 9.120 Euro brutto, dieser Betrag ist in den Budgets der Folgejahre vorzusehen und jährlich im Ausmaß des Anstieges der Verbraucherpreise anzupassen.
Institut für jüdische Geschichte Österreichs
Das Institut für jüdische Geschichte Österreichs erhält für seine wissenschaftliche Tätigkeit im Jahr 2025 ein Mitgliedsbeitrag von 10.000 Euro. Weiters wird für den Massengrabstein am städtischen Friedhof St. Pölten eine außerordentliche Subvention in der Höhe von 2.000 Euro gewährt.
Institut für Medienarchäologie
Das Institut für Medienarchäologie (IMA) erhält für seine Jahrestätigkeit 2025 eine Subvention in der Höhe von 10.000 Euro.
Literarische Gesellschaft
Der Literarischen Gesellschaft St. Pölten wird für den Jahresbetrieb 2025 sowie für die Herausgabe der Literaturzeitschriften „etcetera“ und „Die Brache — Heft für Poesie“ eine Subvention von 8.800 Euro gewährt.
Denkmal für die ermordeten Widerstandskämpfer
Anlässlich des Gedenkjahres 1988 wurde im Hammerpark ein Denkmal installiert, welches an die schrecklichen Ereignisse vom 13. April 1945 erinnert. Das Kunstwerk von Hans Kupelwieser ist allen Opfern des Nationalsozialismus gewidmet. Im inneren der stählernen Halbkugel sind die Namen der Opfer zu lesen. Da in den letzten Jahrzehnten immer wieder einzelne Buchstaben verschwunden sind, sollen nunmehr die Namen auf Metallbänder graviert und im Inneren der Halbkugel angebracht werden.
Die Metallarbeiten werden von der Firma StahlundForm zum Preis von rund 15.000 Euro brutto ausgeführt, die grafischen Vorarbeiten werden von der Firma Sensomatic zum Preis von rund 1.000 Euro brutto erstellt.
Gemeinderat
Resolution: Städtefinanzierung muss reformiert werden
Den Gemeinden in Niederösterreich werden 12,8 Prozent ihrer Einnahmen aus den Gemeindeertragsanteilen vorab vom Land einbehalten. Dieses Geld wird später in Form von Zuschüssen für Investitionen und zur Unterstützung der Gemeindebudgets zurückgezahlt. Bei der Rücküberweisung zeigt sich aber ein sehr unterschiedliches Bild: Während Gemeinden mit 1.000 Einwohnerinnen bis zu 630 Euro pro Kopf zurückbekommen, sind die St. Pöltner:innen pro Kopf nur 62 Euro wert.
Aufgrund der weiterhin negativen Aussichten bei der Entwicklung der Bundesertragsanteile und den Steigerungen bei den auf die Gemeinden umgelegten Kosten des Landes Niederösterreich, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Reformierung der Städtefinanzierung durch die vorab einbehaltenen Gemeindeertragsanteile und die unkontrollierten Steigerungen bei den Umlagen gehören noch vor der nächsten Phase der Budgetierung von Land und Gemeinden geregelt.
Der Gemeinderat fordert daher die Landesregierung dazu auf, den St. Pölnter Beitrag der, eigentlich der Kommunalebene zustehenden, Ertragsanteile zur Finanzierung der überörtlichen Funktionen nicht zur eigenen Verteilung einzubehalten. Darüber hinaus sollen die künftigen Steigerungsraten bei den Landesumlagen an die Steigerungsraten der Ertragsanteile angepasst werden.
Resolution: Neuregelung beim Winterdienst
Die zahlreichen kalten, oft nebeligen Tage und Nächte der letzten Wochen haben in St. Pölten zu Verbrauchsspitzen beim Streusalzeinsatz geführt. Sie veranlassten immer wieder zu vorbeugenden Streumaßnahmen. Vor allem auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsrouten wird Feuchtsalz eingesetzt, abseits dieser Flächen kommt in großem Ausmaße Trockensalz zum Einsatz. Salz ist zwar ein wirksames Auftaumittel, verursacht aber auch große Probleme.
Mit der verbindlichen Festschreibung von Regelungen in Form einer Verordnung soll künftig eine einheitliche Handhabung sichergestellt und gleichzeitig die Belastung für Mensch und Umwelt minimiert werden. Die vorgeschlagenen Regelungen orientieren sich in erster Linie an der Verordnungslage in Linz und Wien. Zudem sollen Ausnahmeregelungen und flexible Maßnahmen bei extremer Glatteisbildung eine bedarfsgerechte Reaktion auf unterschiedliche Witterungslagen ermöglichen. Der Magistrat wird daher beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine soche Winterdienstverordnung zu erarbeiten und dem Gemeinderat bis April 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bericht: Haushaltskonsolidierung
Von der NÖ Landesregierung langte am 31.1.2025 ein Schreiben ein, in dem die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts nach §54c NÖ STROG gefordert wird. Eine Konsolidierung ist demnach dann jedenfalls zu erstellen, wenn die allgemeine Haushaltsrücklage aufgebraucht ist und die Kontoüberziehung nicht ausreicht, um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen oder das Haushaltspotenzial dauernd negativ ist. Zumindest der zweite Punkt ist seit dem Voranschlag 2021 laufend gegeben. Der Grund wieso die Stadt St. Pölten bisher keine Aufforderung zur Erstellung eines Konsolidierungskonzepts bekommen hatte, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Rechnungsabschlüsse bis 2022 im Gegensatz zum jeweiligen Budget positive Haushaltspotenziale ausgewiesen hatten. Beispielsweise wurde im Jahr 2022 das Haushaltspotenzial mit -13,75 Millionen Euro budgetiert und schließlich mit +5,21 positiv abgeschlossen. Nunmehr befinden sich aber St. Pölten und viele andere Städte und Gemeinden ebenso wie die Länder und der Bund in einer völlig anderen Situation. Beginnend mit dem Jahr 2023 befindet sich ganz Österreich in einer Rezession. Trotz teilweiser hoher Inflation sanken die Einnahmen.
Die Stadt St. Pölten hat rechtzeitig erkannt, dass eine Konsolidierung auch ohne Schreiben des Landes notwendig ist und bereits vor einem Jahr damit begonnen. Im Finanzausschuss wurde das zwischenzeitliche Einsparungskonzept im April 2024 vorgestellt. So wurden kurzfristig 25 % der disponiblen Sachausgaben und Sammelinvestitionen einer Haushaltssperre unterworfen und auch im Personalbereich wurde angestrebt, Pensionierungen nicht nachzubesetzen und Überstunden einzusparen. Es werden nun Projektstrukturen geschaffen und weitere Vorschläge ermittelt. Diese münden in das Haushaltskonsolidierungskonzept, das dem Land NÖ zu berichten ist und mit dem Voranschlag 2026 und dem Mittelfristplan umgesetzt werden soll.
Genossenschaft für Bürger:innenenergiegemeinschaft
Der Gründung einer Genossenschaft mit dem Zweck der Steuerung, Abwicklung und des Betriebs einer Bürger:innenenergiegemeinschaft wird zugestimmt. Die Gründung folgt mit dem Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien, welcher in einer Markterkundung die besten Konditionen für einen Genossenschaftsgründung mit dem Zweck des Betriebs einer Bürgergemeinschaft aufweisen konnte. Die Vertretung der Stadt St. Pölten in der Mitgliederversammlung erfolgt durch Bürgermeister Matthias Stadler. Als Obmann der Genossenschaft wird der Leiter des Geschäftsbereiches Nachhaltigkeit, Umwelt und Energiewirtschaft Franz Gruber, als Vizeobmann der Vizebürgermeister Harald Ludwig und als Vizeobfrau Umweltstadträtin Renate Gamsjäger vorgeschlagen. Die Ausübung der Vorstandstätigkeit erfolgt unentgeltlich.
Mittel zur Beseitigung der Hochwasserschäden
Das Jahrhunderthochwasser hat St. Pölten in einem besonders hohen Maße getroffen. Noch immer sind Arbeiten dazu im Gange. Es fallen weiterhin enorme Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden an. Im Jahr 2024 wurden Mittel in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro bereitgestellt. Um die Aufwendungen für 2025 zu decken, müssen weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Fachhochschule St. Pölten GmbH — Abtretung eines Anteils an der ABC Research GmbH
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 25. September 2019 hat sich die Fachhochschule St. Pölten GmbH an der ABC Research GmbH mit beteiligt. Nach Erreichung der Projektziele und dem Ende der Förderperiode werden die Anteile an den Trägerverein zurückübertragen. Für die Anteile ist ein Kaufpreis von 2.800 Euro vorgesehen.
Traisen-Wasserverband Mitgliedsbeitrag 2025
Der Traisen-Wasserverband hat in seiner Sitzung vom 27.1.2025 den Mitgliedsbeitrag für 2025 mit 600.000 Euro beschlossen. Aufgrund des Aufteilungsschlüssels ergibt sich für die Stadtgemeinde St. Pölten bei einem Anteil von 52,3 % ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 313.800 Euro.
Vergabegrenzen im Einzelinvestitionsbereich
Die Vergabegrenzen im Einzelinvestitionsbereich für Kleinaufträge bis maximal 50.800 Euro wurden beschlossen.
Planung von wasserbaulichen Maßnahmen
Im Siedlungsgebiet der KG Teufelhof, unmittelbar westlich der Teufelhofer Straße, kam es in den vergangenen Jahren vereinzelt zu kleinräumigen Überflutungen, wobei das Niederschlagswasser von den landwirtschaftlichen Liegenschaften in das Siedlungsgebiet gelangte. Zum Schutz des Siedlungsgebietes werden Planungen zu wasserbaulichen Maßnahmen ausgearbeitet. Das ZT-Büro Zeleny Infrastrukturplanung wurde damit beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 14.000 Euro brutto.
Befestigung der Living City-Allee
Die Living City-Allee wird im gesamten Verlauf durch die Herstellung eines ca. 8 m breiten Asphaltbandes erstbefestigt. Die Firma Held & Francke Bauges.m.b.H. wurde mit den Arbeiten beauftragt, die Kosten belaufen sich auf 60.000 Euro brutto.
Umbau der Dr. Karl Renner-Promenade
Im vergangenen Jahr wurde der erste Teilabschnitt des neuen Promenadenrings zwischen Linzer Tor und Schulgasse fertiggestellt. Ab April soll das Erfolgsprojekt nun bis zur Ehemaligen Synagoge fortgesetzt werden. Die Firma Gebrüder Haider GmbH. wurde mit den Bauarbeiten beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 2.500.000 Euro brutto.
WC-Anlage Kunrathstraße
Es wurde die Errichtung einer neuen öffentlichen WC-Anlage in der Kunrathstraße zwischen den Naherholungsgebieten Eisbergspitze und Stadtwald beschlossen. Der bisherige Standort der öffentlichen WC-Anlage im Stadtwald wird aufgrund des Alters und der notwendigen Sanierungsarbeiten aufgegeben. Die neue WC-Anlage wird als moderne Containerlösung realisiert. Die Anlage soll aus einem Herrenabteil, einem Damenabteil und einer barrierefreien Einheit bestehen. Die Firma Steinwendtner GmbH. wurde mit den Arbeiten beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 57.000 Euro brutto.
Austausch von Versorgungsleitungen
In der Harlander Straße, der Pestalozzistraße und der Spratzerner Hauptstraße sollen abschnittsweise rund 415 m Wasserleitungen ausgetauscht werden. Weiters werden alte Schieber, Hausanschlussventile und Hydranten erneuert. Die Gesamtkosten betragen 468.000 Euro brutto.
Dorferneuerungsprozess Radlberg
Die beiden Katastralgemeinden Oberradlberg und Unterradlberg sind gemeinsam Teil der Aktion Dorferneuerung des Landes Niederösterreich. Im Jahr 2024 wurde die Neugestaltung der Straßenkreuzung „Radlbergs hübscher Platz" unter reger Beteiligung umgesetzt. Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht über die Gestaltung dessen mit Errichtungskosten in der Höhe von rund 27.300 Euro zur Kenntnis.
Für das Jahr 2025 ist die Revitalisierung des bestehenden Parks zwischen den Straßen Mitterweg und Dr. Hübscher-Gasse vorgesehen. Geplant ist unter anderem die Errichtung eines überdachten Sitzpavillons, die Schaffung eines Wasser- sowie eines Elektroanschlusses, die Aufstellung von zusätzlichen Sitzgarnituren mit Tischen sowie eines einladenden Park-Einganges. Die Gesamtkosten betragen 33.000 Euro brutto.
Parkraumbewirtschaftung nördlich des Hauptbahnhofs
Der geschotterte Platz der Stadt nördlich des Bahnhofs (Ecke Kerenstraße/Doktor-Höfinger-Gasse) soll als Parkraum bewirtschaftet werden. Dies umfasst die Installation einer Schrankenanlage mit Kennzeichenerkennung und das Aufstellen eines Kassenautomaten. Die Hälfte der insgesamt 100 Stellplätze wird für online buchbare Dauerparkplätze zu einem monatlichen Tarif von 80 Euro ausgewiesen. Die verbleibenden Stellplätze werden für Kurzparker zu einem Tarif von 1,50 Euro pro Stunde angeboten. Betrieben wird der Parkplatz von der Stadt selbst. Die Inbetriebnahme ist im April 2025 vorgesehen.
Sanierung von Hochwasserschäden
Aufgrund des Hochwasserereignisses im Jahr 2024 wurden die beiden Verteiler inklusive der technischen Einrichtungen in den Bunkern im Außengelände des VAZ beschädigt. Die durch die Stadt St. Pölten für die Sanierung zu bedeckenden Kosten (unter Abzug der Entschädigung durch den Katastrophenfonds und durch die Gebäudeversicherung) betragen 290.000 Euro netto.
Das Hochwasserereignis im Jahr 2024 hat im Kulturhaus Wagram (Oriongasse 4) massive Schäden im Keller verursacht. Dieser wurde bis dahin als Balletttrainingsräume für das „Ballett Jeunesse" verwendet. Um die Räumlichkeiten wieder verwenden zu können, ist es notwendig, die beschädigten Räume zu sanieren und durch den Einbau geeigneter Schutzmaßnahmen den abermaligen Eintritt von Hochwasser in den Keller zu vermeiden. Die durch die Stadt St. Pölten zu bedeckenden Kosten (unter Abzug der Entschädigung durch den Katastrophenfonds und durch die Gebäudeversicherung) betragen 342.500 Euro netto.
Sanierung des Objektes am Ratzersdorf Badesee
Die durch das Hochwasser 2024 entstandenen Schäden im Objekt Badesee Ratzersdorf Nordufer sind zu sanieren. Die durch die Stadt St. Pölten zu bedeckenden Kosten, bereits unter Abzug der Entschädigung durch den Katastrophenfonds und durch die Gebäudeversicherung, betragen 6.914,16 Euro netto.
Stadtarchäologie — Jahresbeschluss 2025
Zur Fortsetzung der Stadtarchäologie und Aufbereitung der Dokumentation der Grabung im Karmeliterhof fallen 351.000 Euro an Kosten an.
Subvention Cinema Paradiso
Das Förderübereinkommen zwischen der Stadt St. Pölten und der gemeinnützigen CP-Kino-Kultur-BetriebsgmbH betreffend Bespielung des Programmkinos „Cinema Paradiso" wurde beschlossen. Für den Jahresbetrieb 2025 wird eine Subvention in der Höhe von 92.500 Euro gewährt.
Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen
St. Pölten: Eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 1621/25 erhält den neuen Namen „Dr. Ilse Huber Platz".
Das bisherige ca. 100 Meter lange Teilstück der Distelgasse von der Schiffmannstraße in östlicher Richtung bis zum Werksbach, auf Grundstück Nr. 139/11 wird in „Am Bach" umbenannt.
Netzzugangsvereinbarung für PV-Freiflächenanlage
Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Nr. 554/2 in Oberwagram zu ermöglichen, wird eine Netzzugangsvereinbarung mit der Netz Niederösterreich GmbH unterzeichnet. Die Gesamtkosten für die Herstellung eines Netzanschlusses belaufen sich für die Stadt St. Pölten auf 74.570,98 Euro brutto.
Subventionen Freiwillige Feuerwehren
Den Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt St. Pölten werden für den laufenden Betrieb im Jahr 2025 insgesamt 50.710 Euro an Subventionen gewährt. Die außerordentlichen Subventionen für die Nachwuchsarbeit belaufen sich insgesamt auf 13.750 Euro.