Stadtsenat
Diverse Subventionen
Der Beratungsstelle FAIR wird für die Beratung von Migrant:innen, welche nicht beim AMS vorgemerkt sind bzw. eine weitergehende Beratung benötigen, eine Förderung in der Höhe von 18.000 Euro für das Jahr 2024 gewährt. Im Jahr 2023 nahmen insgesamt 794 Klientinnen aus St. Pölten das Angebot von FAIR St. Pölten in Anspruch. Mit diesen fanden 12.267 Beratungen in einem Gesamtausmaß von 7.017 Stunden statt.
Der Verein Kulturzentrum Löwinnenhof* — Verein zur Förderung der freien Szene & Soziokultur in St. Pölten erhält für das Jahr 2024 eine Subvention in der Höhe von 20.000 Euro. Der Löwinnenhof* hat sich in den vergangenen Jahren als wichtiger Begegnungsort der freien lokalen Kunst- und Kulturszene etabliert. Während des Tangente-Festivals als „Festivalzentrum" transformiert, gilt es nun die dadurch gewonnene Sichtbarkeit und Belebung dieses innerstädtischen Kulturortes, inklusive einer Ausstrahlung in die Linzer Straße weiterhin zu gewährleisten und fortzuführen. Hierfür hat sich der Verein „Kulturzentrum Löwinnenhof*" formiert.
Für die im Dom St. Pölten stattfindende Konzertreihe „Orgel Plus“ wird im Jahr 2025 eine Subvention in der Höhe von 10.000 Euro gewährt. Die Konzertreihe der St. Pöltner Dommusik wurde 2007 von Ludwig Lusser ins Leben gerufen. Ziel ist es, Menschen die Schönheit und Vielfalt, die Ausdruckskraft, die Klangwelt und Klangsprache der Orgelmusik näher zu bringen.
Der Verein „Art Friends Austria — Kunstveranstaltungs Vereinigung" wird für seine Jahrestätigkeit 2025 mit 8.500 Euro unterstützt. „Art Friends Austria" ist ein junger Verein, mit rund 60 aktiven Künstler:innen, welche sich unter dem Dach der Art Friends Austria vereint haben, um eine neue Form von Kunstveranstaltungen zu etablieren, um stärker auftreten zu können, eine bessere Reichweite und Akzeptanz zu erreichen und auch rechtlich auf einer korrekten Basis agieren zu können.
Der Verein „Freunde der Ballettschule Papez" erhält für das Schuljahr 2024/2025, insbesondere für die Ausrichtung von Ballettveranstaltungen, für eine spezielle Modern-Dance-Ausbildung sowie für die Teilnahme an diversen Wettkämpfen eine Subvention in der Höhe von 5.800 Euro.
Das ORTE Architekturnetzwerk Niederösterreich wird für sein Jahresprogramm mit 5.000 Euro unterstützt. Das Netzwerk wurde 1994 gegründet und ist eine Vereinigung, die der Architekturkultur in Niederösterreich mehr zeitgenössisches Leben einhauchen will. Dies wird mit Vorträgen, Ausstellungen, Arbeitsgruppentätigkeit, Expertenarbeit und weiteren Veranstaltungen erreicht.
Dem Sportverein Generali Invaders St. Pölten wird für die Saison 2024/2025 sowie für die anstehenden Instandsetzungsprojekte am Vereinsgelände an (Sanierung der Warmwasseraufbereitung und der Duschanlagen sowie Umbau der Flutlichtanlage auf LED) eine Subvention in Höhe von 17.950 Euro gewährt. Die Invaders zählen mit 265 aktiven Mitglieder zu den größten Sportvereinen in St. Pölten.
Der Verein BSV Voith Sektion Flugsport erhält für die Neuerrichtung einer Flugzeugeinstellhalle in Ochsenburg eine Subvention in Höhe von13.800 Euro. Aktuell steht die Halle am Sportplatz der Firma Voith, welcher Mitte 2026 verkauft werden soll, wodurch dem Verein die Grundlage zur Ausübung seiner Tätigkeiten abhandenkommt. Daher soll ein neuer Hangar am Gelände des Modellflugplatzes in Ochsenburg errichtet werden.
Gemeinderat
Resolution: Rettungsschirm für kika/Leiner und Kund:innen
Vom Konkurs von kika/Leiner sind über 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zahlreiche Kundinnen und Kunden betroffen. Vor allem für die Geschädigten des Hochwassers aus dem Herbst 2024, die Anzahlungen geleistet haben und auf die Lieferungen warten, braucht es rasch Lösungen. Darüber hinaus müssen die Verhandler zur neuen Bundesregierung eine Reform des Insolvenzrechtes in das Regierungsprogramm aufnehmen.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten fordert weiters von der Landesregierung die Berücksichtigung der Schadenssumme von Ersatzkäufen Katastrophengeschädigter durch den kika/Leiner Konkurs im Katastrophenfonds sowie die Einrichtung einer permanenten Insolvenzstiftung analog zu den Beispielen aus Oberöstereich oder Wien. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, alle zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um einen Weiterbetrieb des Unternehmens kika/Leiner zu ermöglichen.
Voranschlag für 2025
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes werden der Voranschlag der Stadt St. Pölten sowie die Wirtschaftspläne der städtischen Unternehmungen für das Rechnungsjahr 2025 und der mittelfristige Finanzplan für 2026 bis 2029 festgesetzt. Im Ergebnisvoranschlag für kommendes Jahr stehen dabei den Aufwendungen von 268.750.100 Euro Erträge in der Höhe von 253.754.500 Euro gegenüber.
Neufestsetzung der Tarife gemäß NÖ Gebrauchsabgabegesetz
Die NÖ Landesregierung hat gemäß dem letzten Satz des Tarifs über das Ausmaß der Gebrauchsabgabe eine Anpassung der Tarife verlautbart. Mit Gemeinderatsbeschluss wird festgesetzt, dass die Gebrauchsabgabe von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten ist mit Ausnahme von Tarifpost 2 und 11, welche unverändert bleiben.
Kurzparkzonen-Abgabe: Adaptierung der Verordnung
Die letztgültige Verordnung über die Einhebung einer Kurzparkzonen-Abgabe wurde im Dezember 2012 vom Gemeinderat beschlossen. Aufgrund der städtebaulichen Entwicklung der letzten Jahre ist eine Adaptierung dieser Verordnung erforderlich. Die Höhe der Kurzparkzonenabgabe sowie der Bewohnerparkkarte bleiben unverändert.
Gesellschaftsvertrag NÖ Kulturlandeshauptstadt St. Pölten GmbH
Der Gemeinderat beschließt, der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der NÖ Kulturlandeshauptstadt St. Pölten GmbH die Zustimmung zu erteilen.
Städtische Beteiligungen: Gesellschafterzuschüsse 2025
Die Stadt St. Pölten gewährt folgenden städtischen Beteiligungen für das Jahr 2025 Zuschüsse für die Abdeckung der Abgänge: der Hochschulen St. Pölten Holding GmbH rund 2.739.000 Euro, der Marketing St. Pölten GmbH 4.130.000 Euro, der NÖ Kulturlandeshauptstadt St. Pölten GmbH 653.000 Euro und der Bertha von Suttner St. Pölten Privatuniversität rund 1.437.000 Euro. Diese sind sowohl in den Wirtschaftsplänen der Gesellschaften als auch im Voranschlag der Stadt für das Jahr 2025 budgetiert.
Änderung Abfallwirtschaftsverordnung
Der Abfallwirtschaftsverordnung 2025/1 der Stadt St. Pölten, mit der die Durchführungsbestimmungen, Gebühren und Abgaben für die Abfallwirtschaft der Stadt St. Pölten geregelt werden, wird zugestimmt. Gemäß der beschlossenen Gebührendämpfung 2024-2026 verringert sich die Erhöhung beim Restmüll auf 18% und beim Biomüll auf 11%.
Änderung der Kanalabgabenordnung
Die neue Kanalabgabenordnung 2025/1 für die Stadt St. Pölten gemäß dem NÖ Kanalgesetz 1977 wurde beschlossen. Unter Berücksichtigung der Gebührendämpfung 2024-2026 wird der Einheitssatz für die flächenbezogene Gebühr auf 1,87 Euro festgelegt. Die Einmündungsabgaben und die weiteren Gebühren gemäß Kanalgesetz 1977 bleiben unverändert.
Änderung Wasserabgabenordnung
Die neue Wasserabgabenordnung 2025/1 für die Stadt St. Pölten gemäß dem NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 wurde beschlossen. Unter Berücksichtigung der Gebührendämpfung 2024-2026 wird die Wasserbezugsgebühr auf 2,19 Euro pro m³ festgelegt. Die Bereitstellungsgebühr und der Einheitswert für die Wasseranschlussabgabe bleiben unverändert.
Austausch von 600 Brennstellen
Für die Umsetzung der 12. Etappe einer EU-Richtlinie werden 600 LED-Beleuchtungskörper zum Preis von gesamt 200.000 Euro angekauft. Der gesamte Austausch von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und SOX-Natriumdampflampen gegen die energiesparenden LED-Beleuchtungskörper erfolgt durch Eigenpersonal der Straßenbeleuchtung, es ist somit nur der Ankauf von Material notwendig.
Neu- und Umbau der öffentlichen Straßenbeleuchtung
Im Jahr 2025 wird die öffentliche Straßenbeleuchtung im Zuge von Eigenregiearbeiten und EVN-Modernisierungen um ca. 3000 Laufmeter Grabungsarbeiten und 350 Brennstellen umgebaut bzw. erweitert. Die Kosten hierfür betragen 570.000 Euro brutto.
Subvention für Gabarage
Der Gabarage - Beratung, Betreuung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, (Re-)Integration GmbH wird für das Jahr 2024 eine Subvention in Höhe von 24.000 Euro für den laufenden Betrieb des Projektes „ChancenZUKUNFT St. Pölten" gewährt.
Subvention für Verein „Jugend & Lebenswelt“
Die Stadt gewährt dem Verein „Jugend & Lebenswelt“ (Mobile Jugendarbeit St. Pölten und Jugendberatungsstelle) eine Subvention in Höhe von 71.500 Euro für das Jahr 2024.
Senior:innenwohneim Stadtwald — Betreubares Wohnen: Neuregelung und Tarifanpassung
Die Tarife der Leistungspakete und der Tarif des Betreuungspaketes werden um durchschnittlich 3 bis 4 % sowie die Mietkosten für neu abgeschlossene Mietverträge ab dem 1.1.2025 um ca. 12 % erhöht. Die Tarife und das Betreuungspaket wurden zuletzt ab 1.2.2024 erhöht, die Mietkosten wurden seit Bestehen des Betreubaren Wohnens nicht erhöht. Alle bisher abgeschlossenen Mietverträge sind indexiert.
Subvention für Fußballakademie
Die Fußballakademie St. Pölten NÖ bleibt weiterhin die Top-Ausbildungsstätte für Nachwuchstalente in Niederösterreich. Dem Verein wurde für die Saison 2024/2025 eine Subvention in Höhe von 37.000 Euro gewährt.
Subvention für SKN Basketball
Der SKN St. Pölten Basketball steht aufgrund der Folgen der Hochwasserschäden vor der Gefahr, die laufende Spielsaison nicht weiterführen zu können. Da sämtliche Sportböden im Sportzentrum zerstört wurden und auf noch unabsehbare Zeit unbenutzbar sind, muss der St. Pöltner Verein auf Fremdhallen in Pyhra, Melk und Herzogenburg ausweichen. Dem Verein SKN UBC Basketball St. Pölten wurde für hochwasserbezogenen Kosten eine Subvention in Höhe von 20.000 Euro gewährt.
Outsourcing von IKT-Betreuungsleistungen
Die Betreuung der St. Pöltner Pflichtschulen und Kindergärten im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik wird im Rahmen eines Jahresvertrages (beginnend mit 1.1.2025 bis 31.12.2025) auf Basis guter Erfahrungen im Jahr 2024 erneut an die Firma ACP IT Solutions GmbH ausgelagert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 227.800 Euro.
Nachhaltige Wärmeversorgung
Die Stadt bezieht aktuell einen wesentlichen Anteil ihrer Wärme aus der Müllverbrennungsanlage Dürnrohr. Sollte diese Anlage für eine längere Periode ausfallen, was beispielsweise seit September der Fall ist, greift die Stadt auf die bestehende gasbefeuerte Infrastruktur zurück. Daher stellt sich die Frage nach alternativen Wärmequellen, um die Versorgung der Haushalte, öffentlichen Gebäude und Industriebetriebe sicherzustellen.
Im Einklang mit den Klimazielen und der Strategie zur Dekarbonisierung strebt die Stadt eine gasunabhängige, nachhaltige Wärmeversorgung an. Daher beauftragt der Gemeinderat die Stabstelle Klimakoordination mit den folgenden Aufgaben: Planung und Koordination der alternativen Wärmequellen ohne fossile Brennstoffe, Fördermittelakquise und Finanzplanung, Monitoring und Berichterstattung, Kooperation mit Beteiligten in- und außerhalb des Magistrats der Landeshauptstadt, Kommunikation und Bürgerbeteiligung.