Die Wahllokale in St. Pölten sind am 29. September von 7 bis 16 Uhr (Seniorenwohnheim, Sprengel 17, von 7 bis 12 Uhr) geöffnet. Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicher:innen die spätestens am Wahltag (29. September 2024) ihren 16. Geburtstag feiern.
Hauskundmachung neu
Der Aushang der Hauskundmachungen erfolgte bis 1. August 2024 durch die österreichische Post AG. Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 gibt es neue Hauskundmachungen, welche mit einem QR-Code versehen sind, mit dem man den Status seiner Eintragung im Wählerverzeichnis mittels E-ID abfragen kann. Innerhalb der Einsichtsfrist kann im Rathaus St. Pölten, Einwohner- und Wahlamt, Rathausplatz 1 – Erdgeschoß, 3100 St. Pölten, jeder österreichische Staatsbürger die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines nicht Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis verlangen. Das Wählerverzeichnis lag im Einsichtszeitraum (2., 5., 7., 8. August 2024, täglich von 8 bis 12 Uhr am 6. August 2024 von 8 bis 18 Uhr) an der obengenannten Adresse zur öffentlichen Einsicht auf. Frist für Berichtigungsanträge: 2.8.2024 bis 8.8.2024.
Persönlicher Wahlbrief
Alle Bürger:innen, die wahlberechtigt sind, erhalten ihren persönlichen Wahlbrief, auf dem alle relevanten Informationen bezüglich des Ortes des Wahllokales und der Öffnungszeiten vermerkt sind.
Es gab einige Änderungen bei den Wahllokalen, die aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 notwendig waren. Im Zuge dessen wurde erhöhtes Augenmerk auf die Barrierefreiheit gelegt.
Wählen mit Wahlkarte
Ist das Aufsuchen des zugeteilten Wahllokales am Wahltag nicht möglich, kann das Wahlrecht mit einer Wahlkarte ausgeübt werden. Mit dieser kann die Stimme wie folgt abgegeben werden:
- Am Wahltag in jedem Wahllokal
- Am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
- Sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl
Schriftlich kann die Wahlkarte online per Formular via www.wahlkartenantrag.at, per E-Mail an wahlamt@st-poelten.gv.at, mit der Handy-App „Digitales Amt“ oder im Postweg beantragt werden. Es ist ein Dokument anzuhängen, aus dem die Identität hervorgeht, z. B. eingescannter Reisepass oder Personalausweis, Passnummer, etc. – anschließend wird die Wahlkarte per Post zugestellt. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Ab sofort ist auch die persönliche Beantragung für St. Pöltner:innen im Bürgerservice des Rathauses St. Pölten (Öffnungszeiten Mo., Mi., Do. von 7.30 bis 16.00 Uhr, Di. von 7.30 bis 18.00 Uhr, Fr. von 7.30 bis 12.00 Uhr) nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Führerschein, Personalausweis) möglich. Man erhält die Wahlkarte und kann gleich in einer eigenen Wahlkabine wählen.
Die Frist für schriftliche Anträge endet am Mittwoch, 25. September 2024, die Frist für mündliche (persönliche) Anträge endet am Freitag, 27. September 2024 um 12 Uhr.
Bei der schriftlichen Beantragung muss der Postweg berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Wahlkarte persönlich zu beantragen, so gibt es keinerlei Risiko bezüglich der Zustellung.