Stadtsenat
Aufsichtsrat der Immobilien St. Pölten GesmbH
In Ausübung des Vorschlagsrechtes zur Besetzung des Aufsichtsrates der Immobilien St. Pölten GmbH wird anstelle von Herrn STR a.D. Peter Krammer für die Dauer der laufenden Funktionsperiode Vizebürgermeister Matthias Adl in den Aufsichtsrat nominiert.
Subvention für den Oma/Opadienst
Dem Katholischen Familienverband der Diözese St. Pölten wird eine Subvention in Höhe von 5.000 Euro für das Jahr 2024 zur Finanzierung des laufenden Betriebes gewährt.
Der Oma/Opadienst ist ein niederschwelliges Betreuungsangebot, das rasch und unbürokratisch Familien bei der Kinderbetreuung unterstützt und entlastet. Er fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist die perfekte Ergänzung zu bestehenden Betreuungsangeboten und Tageseltern. Das Angebot bietet darüber hinaus älteren Menschen eine erfüllende, verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeit und baut Brücken zwischen den Generationen.
Subvention für Institut für Kunsttherapie
Dem Institut für Kunsttherapie in Österreich (IKT) wird eine Subvention in Höhe von 6.000 Euro für das Jahr 2024 zur Finanzierung der Etablierung des Zentrums für Kreativtherapie in St. Pölten gewährt.
Kreativtherapie erreicht mit ihrem niederschwelligen Angebot jene Bedarfslücken, die mit anderen Therapieangeboten nicht abgedeckt werden können und bietet durch nonverbale Ausdrucksmethoden Zugang zu Patient:innen, deren Problemlagen den Sprachausdruck verhindern oder erschweren und Formen der Gesprächstherapie nicht jeden Bedarf erreichen.
Gemeinderat
Dringlichkeitsantrag: Gemeindemilliarde notwendig
Der Gemeinderat fordert die Bundesregierung abermals auf, ein kommunales Investitionsprogramm als Direktzuschuss aufzulegen. Kommunen sollen in ihrer Investitionstätigkeit und in den operativen Haushalten mit mindestens 1 Milliarde Euro unterstützt werden. Die Selbstfinanzierungsquote von 50 Prozent für Projektinvestitionen soll abgeschafft werden.
Aktuell werden auch seitens des Städtebundes, des Gemeindebundes und der Sozialpartner Maßnahmen gefordert, die die Kommunen in der instabilen wirtschaftlichen Lage unterstützen sollen. Städtebund und Gemeindebund fordern ebenfalls eine Milliarde Euro für Gemeinden und Städte, was die lokale Wirtschaft ankurbeln soll. Eine entsprechende Resolution wird auch am Städtetag, der von 5. Juni bis 7. Juni in Wiener Neustadt stattfindet, beschlossen werden.
Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt
Aufgrund seiner großen Verdienste, die sich DI Gernot Kohl MSc, Geschäftsführer a.D. der Fachhochschule St. Pölten GmbH, um die Stadt St. Pölten und um die Bevölkerung erworben hat, wird gemäß dem einstimmigen Beschluss des Kuratoriums vom 16. Mai 2024 entschieden, ihm das Ehrenzeichen der Stadt St. Pölten zu verleihen.
Erneuerung des Backup-Systems
Die Stadt St. Pölten betreibt zahlreiche interne Services, die Daten auf intern betriebenen Speichersystemen ablegen. Zu diesem Zweck dient einerseits ein Storagesystem, zusätzlich aber auch ein System, auf dem Sicherungen (Backups) gespeichert werden. Durch die laufende Steigerung von Risiken im IT-Umfeld und den ebenfalls wachsenden Folgen von Ausfällen in diesem Bereich ist eine Anpassung gegenüber der bestehenden Lösung erforderlich.
Die Abwicklung der Anschaffung erfolgt über die BBG durch die Firma NTS Netzwerk Telekom Service AG. Die einmaligen Projektkosten inklusive der Wartung über fünf Jahre betragen rund 316.000 Euro brutto. Die jährlichen Kosten zur Wartungsverlängerung für die Backup-Software Avamar betragen rund 9.700 Euro brutto. Das System ist für eine Betriebsdauer von fünf Jahren ausgelegt.
Fahrzeugbeschaffungspaket E-Mobilität
Der Ankauf von zehn Elektro-Fahrzeugen wurde beschlossen. Aufgrund der Mehrfachförderungs-Möglichkeit, basierend auf dem Kommunalen Investitionsgesetz (KIG) 2023, kann ein großer Teil der Kosten eingespart werden. Die Fahrzeuge sollen zum Sonderpreis von 372.727 Euro brutto angeschafft werden, 288.363 Euro davon können durch Förderungen (KIG 2023, KPC und Bedarfszuweisung Energiespargemeinde) abgedeckt werden. Die Altfahrzeuge werden ausgeschieden und mittels Dorotheum-Auktion verkauft.
PV-Anlagen für FF Wagram und St. Georgen
Auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom Februar zur Vergabe der Planungsleistungen und der Ausschreibung der entsprechenden Leistungen zur Lieferung und Montage der PV- Anlagen für die Feuerwehren Wagram und St. Georgen wurde nun durch die beauftragte Firma KWI das Vergabeverfahren durchgeführt. Für die FF Wagram wird die Firma Sunvolt Montage GmbH mit einer Angebotssumme von 144.000 Euro brutto, beauftragt. Die Firma RRS Trading GmbH war mit der Angebotssumme von 103.542 Euro brutto der Bestbieter für die PV-Anlage der FF St. Georgen und wird somit beauftragt.
Wegherstellung Schwarzgasse
Der Weg in der Schwarzgasse, verlaufend vom Radweg bis zur öffentlichen Toilette, soll mit einer wassergebundenen Schotterdecke ausgestattet werden. Nach der Einholung von fünf Angeboten wird die Firma Bachner Bauunternehmung GesmbH zur Herstellung des Weges beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 14.670 Euro brutto.
Erneuerung der Griesmaierstraße
Die Griesmaierstraße wird zwischen der B20 - St. Georgener Hauptstraße und der Kirchengasse durch die Herstellung eines südseitigen Gehsteiges, unmittelbar angrenzender Längsparkplätze sowie einer nordseitigen Fahrbahn ausgebaut. Die Firma Bachner Bauunternehmung GesmbH wird damit beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 105.000 Euro brutto.
Erneuerung der Maria Emhart-Straße
Die Maria Emhart-Straße wird zwischen der Herzogenburger Straße und der Tullner Bahnstraße erneuert. Dabei wird auch die Trinkwasserleitung im gesamten Verlauf der Maria Emhart-Straße erneuert. Die Firma Gebrüder Haider GmbH & Co KG wird die Arbeiten zu Kosten von 75.000 Euro brutto durchführen.
Erstbefestigung der Zapletalgasse
In der Zapletalgasse in Stattersdorf werden eine ca. 5 m breite, asphaltierte Fahrbahn sowie beidseits geschotterte Bankette geschaffen. Die Firma Held & Francke BaugesmbH wird die Arbeiten zu Kosten von 75.000 Euro brutto durchführen.
Änderung der Wasserabgabenordnung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom Dezember 2023 die Gebührendämpfung 2024-2026 beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass der voraussichtliche Zweckzuschuss zur Gebührenbremse vom Bund im Gebührenhaushalt Trinkwasser eingesetzt werden soll, sodass es 2024 zu keiner Erhöhung kommt.
Nun wurde gemäß des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 122/2023 die Richtlinie für die Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes für die Finanzierung der Gebührenbremse beschlossen. Der Anteil des Zweckzuschusses wird nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr 2023 heranzuziehen ist, aufgeteilt. Für die Stadt St. Pölten resultiert daraus ein Zuschuss in Höhe von 939.563 Euro. Es reduziert sich so die Grundgebühr pro m³ Wasser von 2,36 auf 2,14 Euro.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2023 soll die Unterdeckung nach einer jährlichen Neubetrachtung unter Heranziehung des jeweiligen Voranschlages bis 2026 stufenweise ausgeglichen werden. Mittels entsprechendem Zusatzantrag wurde beschlossen, dass die Bundesregierung aufgerufen wird, für die zukünftigen Budgets entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten zu treffen.
Domplatz Open-Air: Vereinbarung mit NXP
Die NXP Veranstaltungsbetriebe GmbH erhält für die Ausrichtung von Open-Air-Konzerten am St. Pöltner Domplatz für die Jahre 2024 bis 2028 eine Förderung in Höhe der eingenommenen Lustbarkeitsabgabe. Dies gilt für maximal drei Konzerttage pro Jahr.
Der Veranstalter leistet an die Stadt die Lustbarkeitsabgabe und verkauft Anrainertickets zu einem um 50 % ermäßigten Preis, Mitarbeiter:innen der Stadt St. Pölten erhalten 10 % Ermäßigung auf den Ticketpreis. Die Stadt wiederum leistet an die NXP Veranstaltungsbetriebs GmbH einen Beitrag in Höhe der eingenommenen Lustbarkeitsabgabe, stellt Leistungen von Wirtschaftshof, Straßenreinigung, Abfallbeseitigung und Gärtnerei unentgeltlich zur Verfügung und überlässt benötigte Flächen ohne Verrechnung.
Schulgeld-Ermäßigung an der Musikschule St. Pölten im Schuljahr 2023/2024
96 Schüler:innen der Musikschule werden Schulgeld-Ermäßigungen (gemäß Kopfquotenregelung) gewährt. Begünstigt werden die Kinder von Familien mit geringem Einkommen. Die Kopfquote errechnet sich aus dem Verhältnis des Einkommens zur Anzahl der Familienmitglieder. Im Schuljahr 2023/24 ergibt sich insgesamt eine Ermäßigung von 2.147 Euro.
Transport von Schulkindern mit besonderen Bedürfnissen
Die Firma Taxi Rittner wird für das Schuljahr 2024/25 mit der Durchführung des Schülerinnentransportes im Gelegenheitsverkehr beauftragt. Die Zuteilung der Schüler:innen erfolgt nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die Notwendigkeit der Beförderung. Die Firma Taxi Rittner führt diese sehr vertrauenswürdige Tätigkeit bereits seit vielen Jahren mit geeigneten Fahrzeugen und ausgebildetem Personal stets zur vollsten Zufriedenheit der beteiligten Schüler:innen, Eltern, Lehrkräfte und des Schulerhalters durch.
Transport der Mittagsverpflegung für Bildungseinrichtungen
Desweiteren wird Taxi Rittner mit der Aufgabe betraut, die Mittagsverpflegung, welche in den Schulen und Kindergärten angeboten wird, zu den jeweiligen Bildungseinrichtungen zu transportieren. Dabei setzt die Stadt auch auf ein Transportunternehmen, das umweltfreundlich unterwegs ist, da die verwendeten Fahrzeuge der Firma Rittner mit bis zu 90 % synthetischem Kraftsoff aus Bioabfällen betrieben werden.
Winterdienst bei Landeskindergärten und Volksschule Ratzersdorf
Die Firma Buder KG wird für die Saison 2024/25 und 2025/26 mit der Durchführung des Winterdienstes für 14 St. Pöltner Landeskindergärten und für die Volksschule Ratzersdorf beauftragt. Der Anbieter bietet seine Dienste bereits seit einigen Jahren an und es wurden immer alle Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
Kostenübernahme der Wassergebühren bei den Feuerwehren
Der ordnungsgemäße Betrieb der Freiwilligen Feuerwehren ist nur mit finanzieller Unterstützung öffentlicher Stellen möglich. Für das Jahr 2024 sind für die Übernahme der Kosten der Wassergebühren der 14 Freiwilligen Feuerwehren 5.500 Euro vorgesehen. Das entspricht in etwa einer Steigerung von 15 % gegenüber den Wassergebühren von 2023, womit mögliche Kostensteigerungen abgedeckt werden sollen.