Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 31. März 2025 bis (einschließlich) Montag, 7. April 2025, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren „Autovolksbegehren: Kosten runter!“, „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“, „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eintragungsort und Öffnungszeiten
Rathaus St. Pölten, Rathausplatz 1, EG, Bürgerservice- und Einwohnerangelegenheiten, barrierefrei
- Montag, 31. März 2025, von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 1. April 2025, von 8 bis 20 Uhr
- Mittwoch, 2. April 2025 von 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag, 3. April 2025 von 8 bis 16 Uhr
- Freitag, 4. April 2025 von 8 bis 16 Uhr
- Montag, 7. April 2025 von 8 bis 16 Uhr