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Förderung für die Restaurierung von Fassaden

Die Landeshauptstadt St. Pölten initiiert zum wiederholten Male gemeinsam mit dem Bundesdenkmalamt und der Abteilung Kunst und Kultur des Landes NÖ eine „Schwerpunktförderung Fassadenrestaurierung”. Die Abgabefrist für die Ansuchen läuft bis zum 31. Jänner 2025.

Die restaurierte Fassade in der Hötzendorf Straße 1. (Foto: Josef Vorlaufer)
Die Restaurierung der Fassade des Objektes Hötzendorf Straße 1 wurde im Rahmen der „Schwerpunktförderung Fassadenrestaurierung” 2022 gefördert. (Foto: Josef Vorlaufer)
Josef Vorlaufer
Die restaurierte Fassade in der Linzer Straße 1. (Foto: Josef Vorlaufer)

Eigentümer:innen von baukulturellem Erbe in den ausgewiesenen Schutzzonen von St. Pölten werden eingeladen und ermutigt, Restaurierungsvorhaben umzusetzen, die den denkmalfachlichen Standards entsprechen. Die Förderung soll die Erhaltung und Pflege von Fassaden und Dächern von historisch wertvollen Gebäuden unterstützen und damit zu einem sichtbar verbesserten Erscheinungsbild der Landeshauptstadt beitragen.

Welche Objekte werden gefördert?

Gefördert werden Denkmalgeschützte Objekte sowie Objekte in ausgewiesenen Schutzzonen, die entsprechend Schutzzonenplan als Denkmale oder schutzwürdige Objekte (Kategorie I und II) definiert sind und deren Fassaden von Straßen, Plätzen und öffentlichen Durchgängen einzusehen sind. Ebenfalls gefördert werden Objekte in ausgewiesenen Schutzzonen, die in ihrer Außenerscheinung Einfluss auf die prägenden Charakteristika der Schutzzone haben mit Zustimmung aller Fördergeber.

Die Aufnahme anderer Objekte in die Aktion ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Objekte, die dem Bund, dem Land NÖ oder der antragstellenden Gemeinde gehören.

Ansprechpartner für organisatorische Fragen zur Förderabwicklung:

Magistrat St. Pölten - GB Stadtentwicklung / Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat für Baukultur,
Tel. 02742/333-3211, Mail: gestaltungsbeirat@st-poelten.gv.at

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