Bereits ab 1. Oktober können Rechnungen für diese Aktion gesammelt und ab 15. Oktober 2020 hier eingereicht werden.
Worauf muss ich achten?
- Verwendet werden kann ein Beleg aus dem Zeitraum 1. Oktober bis 15. Dezember 2020, der von einem St. Pöltner Betrieb ausgestellt wurde.
- Alle Rechnungen von Unternehmen in St. Pölten können eingereicht werden - egal ob Friseur, Apotheke, Kaffeehaus oder Elektrofachhandel etc.
- Die Höhe der Rechnung muss mindestens 20 Euro betragen, um eine Rückerstattung von 20 Euro zu erhalten. Der Rechnungsbetrag kann aber natürlich auch höher sein.
- Pro Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz in St. Pölten) kann eine Auszahlung beantragt werden.
- Ab 15. Oktober 2020 können diese Belege hier (Sie werden zum Eingabeformular weitergeleitet) eingereicht werden. Der letzte Tag der Einreichung ist der 15. Dezember 2020.
- Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie eine Bestätigung.
- Bei Fragen oder Unklarheiten gibt es auch telefonische Unterstützung: 02742/333-2222. Durch drücken der Taste 3 kommen Sie direkt zu einem Mitarbeiter.
- Sollten Sie über kein Konto verfügen bzw. sonstige Fragen haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Hotline. Sämtliche von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für diese Aktion verwendet. Alle nicht für die Buchhaltung relevanten Daten werden selbstverständlich im Anschluss gelöscht. Die vollständigen Datenschutzbestimmungen sind hier zu finden.
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