Ende März fällt der Startschuss für die erste stadteigene Energiegemeinschaft für St. Pöltnerinnen und St. Pöltner. In der neuen Energieregion St. Pölten wird selbst erzeugter Sonnenstrom nachhaltig, regional und gemeinschaftlich genutzt. Bürger:innen, die sich einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) anschließen, profitieren nicht nur von einer umweltfreundlichen Energieversorgung, sondern sparen auch bis zu 5,5 Cent pro Kilowattstunde an Netzkosten. Gemeinsam gestalten wir die Energiewende – regional, nachhaltig und effizient.
Die Energiegemeinschaften sind als vier eigenständige Vereine organisiert – jeweils für die Umspannwerke in Pottenbrunn, Herzogenburg, Wilhelmsburg und St. Pölten West (Nähe Eisberg).
Bei welchem Umspannwerk bin ich zuhause? „Quick Check zur Nahbereichsabfrage“
Energie dort verbrauchen, wo sie produziert wird
Energie sauber und nachhaltig im Ort produzieren und direkt vor Ort verbrauchen – das ist das Prinzip einer Energiegemeinschaft. Konkret bedeutet das: Ein Haushalt oder Betrieb in St. Pölten betreibt eine Photovoltaik-Anlage und nutzt den erzeugten Strom selbst. Überschüssige Energie wird nicht ins überregionale Netz eingespeist, sondern mit der Nachbarschaft geteilt, die Teil der Gemeinschaft sein kann, ohne selbst Strom zu erzeugen. Daher ist keine eigene PV-Anlage notwendig. So profitieren alle als Gemeinschaft.
Die Vorteile auf einen Blick
✅ Erneuerbare Energiequellen werden aktiv gefördert
✅ Stromproduzent:innen und -bezieher:innen profitieren finanziell
✅ Das überregionale Stromnetz wird entlastet
✅ Die Wertschöpfung bleibt in der Region
✅ Mehr Unabhängigkeit von globalen Energiemärkten
FAQ – häufig gestellte Fragen
1. Welche Modelle von Energiegemeinschaften gibt es?
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt) Hier wird unterschieden zwischen lokalen (rund um einen Trafo) und regionalen (rund um ein Umspannwerk) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) (innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
2. Wer darf prinzipiell an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft teilnehmen?
Es dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe an einer EEG teilnehmen. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden. Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
3. Ändert sich etwas an meinen bestehenden Stromverträgen?
Nein! - Alle bestehenden Stromverträge (Einspeise- oder Bezugsverträge) bleiben unverändert gültig. In Zeiten, zu denen die Energiegemeinschaft keinen Strom bezieht/liefert, liefern/beziehen Sie wie gewohnt den Überschuss-/Reststrom über Ihre bestehenden Stromverträge.
4. Wie wird der produzierte Strom auf die Mitglieder aufgeteilt? Woher kommt mein Strom, wenn ich an einer Energiegemeinschaft teilnehme?
Falls Sie selbst über eine PV-Anlage verfügen, bezieht Ihr Zählpunkt im ersten Schritt Strom aus der eigenen Anlage. Bei höherem Strombedarf erfolgt im nächsten Schritt die Stromlieferung durch die Energiegemeinschaft, sofern gleichzeitig in der Energiegemeinschaft Strom zur Verfügung steht. Der erforderliche Reststrom wird von Ihrem Energieversorger bereitgestellt. Derzeit verfügt die Energiegemeinschaft ausschließlich über Photovoltaik-Strom, weshalb nur in Sonnenstunden Energie durch die Energiegemeinschaft bereitgestellt werden kann.
Sofern Sie keine PV-Anlage besitzen, beziehen Sie primär Strom von der Energiegemeinschaft, wenn die Gemeinschaft zum gewünschten Zeitpunkt über Strom verfügt. Das wird während der Sonnenstunden sein. Den Reststrom werden Sie weiterhin über Ihren Stromversorger beziehen.
5. Ist ein weiterer Ausbau der Energiegemeinschaft geplant?
Voraussichtlich Anfang 2026 wird die Energieregion St. Pölten um eine weitere Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) erweitert. Diese wird nicht nur Solarstrom aus Photovoltaikanlagen, sondern auch Energie aus weiteren erneuerbaren Quellen wie Windkraft und Kleinwasserkraft in die Gemeinschaft einbringen.
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klima@st-poelten.gv.at