Bürgerservice
Öffnungszeiten
Am Faschingsdienstag, 4. März 2025, endet der Parteienverkehr um 15 Uhr! Generelle Öffnungszeiten des Magistrats[ mehr dazu ]Mo. bis Do. 08 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Fr. 08 bis 12 Uhr
Wasserversorgung in St. Pölten
Wir sind in St. Pölten in der glücklichen Lage, über reiche und qualitativ hochwertige Wasserressourcen zu verfügen.[ mehr dazu ]Das städtische Wasserwerk zapft die "Ur-Traisen" an und gewinnt daraus das Trinkwasser.Das Wasserwerk verfügt über zwei Brunnenfelde…
Behördenwege bei Namensänderungen
[ mehr dazu ]Eine Namensänderung und ein geänderter Familienstand erfordern eine Reihe von Behördenwegen.
Berechnung der Aufschließungsabgabe
Die Aufschließungsabgabe können Sie relativ einfach selbst berechnen[ mehr dazu ]Die Aufschließungsabgabe wird berechnet als Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz.
Änderung von Vor- oder Familiennamen
[ mehr dazu ]Für eine Änderung des Namens müssen gesetzlich vorgegebene Gründe erfüllt werden.
Familiennamen der Ehegatten
[ mehr dazu ]Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten gemeinsamen Familiennamen.
Lage der Wasserleitungen
[ mehr dazu ]Die Lage der Wasserleitungen wird in Bestandsplänen M 1 : 500 eingetragen und aktualisiert.
Grundstücksteilung im Bauland
Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland müssen bei der Baubehörde angezeigt werden.[ mehr dazu ]Das Ansuchen um Bewilligung der Änderung der Grundstücksgrenzen muss von allen betroffenen Grundstückseigentümern unterschrieben sein.Diesem Ansuchen ist ein Te…
Behördensprechtage
[ mehr dazu ]Als besonderen Service für Firmen bietet die Stadt St. Pölten Behördensprechtage an.
Betriebsanlagengenehmigung
[ mehr dazu ]Für gewerbliche Bauten kann neben einer Baugenehmigung auch eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig sein. Nähere Informationen unter www.oesterreich.gv.at.