Viele Wildtiere dürfen nur in Zoos oder in wissenschaftlichen Einrichtungen gehalten werden, andere Tierarten können zwar von Privatpersonen gehalten werden, sind jedoch anzeigepflichtig.
Anzeigepflichtige Wildtierhaltung
Das österreichische Tierschutzgesetz schreibt die Anzeigepflicht bestimmter Wildtierarten vor, die im Hinblick auf Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis oder Sozialverhalten besondere Ansprüche stellen.
Halter eines solchen Tieres, müssen innerhalb von zwei Wochen diese Tierhaltung bei der Veterinärverwaltung anzeigen.
Zu den anzeigepflichtigen Tieren zählen
- alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
- alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen, Plattschweifsittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken, Chinesische Sonnenvögel, Chinesische Zwergwachteln sowie die Diamanttäubchen
- alle Arten der Reptilien
- alle Arten der Lurche
- Fische, die in Freiheit mehr als einen Meter lang werden
Es ist zu beachten: Besondere Kennzeichnungsvorschriften bestehen für Eulen und Greifvögel und bestimmte Papageien. Weitere Informationen in der Tierhaltungsverordnung.
Formulare zum Ausdrucken:
Meldung von Reptilien und Amphibien
Meldung von Säugetieren
Meldung von Vögeln