Sie haben Fragen zum Thema Bestattung? Nachstehende Informationen verschaffen Ihnen den Überblick.
- Wer trägt die Vorsorge für eine Beerdigung?
- Welche Dokumente benötigt man im Trauerfall?
- Welche Bestattungsformen gibt es?
- Auskünfte über Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
Wer trägt die Vorsorge für eine Beerdigung?
Für die Bestattung sind die nahen Angehörigen in folgender Reihenfolge verpflichtet:
- Ehegatte, sofern er mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes in aufrechter Ehe gelebt hat
- Kinder (Wahlkinder) ersten Grades gemeinsam
- Eltern (Wahleltern) gemeinsam
- Übrige Nachkommen gemeinsam
- Großeltern gemeinsam
- Geschwister gemeinsam
- Ermangelung solcher jene Personen, die mit dem Verstorbenen bis zu seinem Tode in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gelebt haben.
Welche Dokumente benötigt man im Trauerfall?
Sterbefall im Krankenhaus:
- Geburtsurkunde oder Taufschein
- Heiratsurkunde nach der letzten Ehe
- Scheidungsurteil (-beschluss) der letzten Ehe
- Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
- Auflösungsurteil (-beschluss) der letzten eingetragenen Partnerschaft
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
- Meldezettel
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Sterbeurkunde des Partners der letzten eingetragenen Partnerschaft
Sterbefall außerhalb des Krankenhauses:
(zusätzlich zu den oben angeführten Dokumenten)
- Ärztlicher Behandlungsschein des behandelnden Arztes
- Totenbeschauschein des Totenbeschauarztes
Welche Bestattungsformen gibt es?
- Erdbestattungen
- Gruftbeisetzungen
- Kremierungen
- Naturbestattungen „Wiese der Erinnerung“ am Hauptfriedhof
Auskünfte über Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
Zur Sicherung der Beerdigung können bei den Stadtwerken St.Pölten, städtische Bestattung, Beträge hinterlegt werden. Für diese Beträge erfolgt weder eine Wertsicherung noch eine Verzinsung. Die erlegten Beträge gelten als Angeld für eine im Ereignisfall durchzuführende, im Leistungsumfang noch festzulegende Beerdigung, welche zu den gültigen Tarifen und Bedingungen abgerechnet wird.
Ebenso können Beträge zur Sicherung der Erneuerung des Benützungsrechtes an einer Familiengrabstelle hinterlegt werden. Auch hier gilt, dass eine Erneuerung des Benützungsrechtes solange erfolgt, als der hierfür gewidmete Betrag ausreicht.
Kosten für Begräbnisse
Die Kosten für eine Beerdigung oder Einäscherung und Urnenbeisetzung richten sich ganz nach den individuellen Wünschen der Angehörigen.
Die städtische Bestattung versteht sich als Partner und Begleiter der Trauernden, die den Abschied von einem Verstorbenen mit Sinn und Würde gestalten. Ob der Weg zum Standesamt, ins Krankenhaus oder die Organisation der Trauerfeier – alles wird für Sie erledigt, wenn Sie es wünschen.
Auszug aus dem Leistungsangebot:
- Todesfall-Aufnahme mit persönlicher oder telefonischer Beratung
- Abholung des/der Verstorbenen zu jeder Tages- und Nachtzeit
- Große Auswahl an Sargmodellen und Urnen
- Überführung im In- und Ausland
- Koordination von Beerdigungen in ganz Österreich
- Würdevolle Aufbahrung, auch mit besonderer Ausstattung
- Musikauswahl aus großem Repertoire bzw. nach Wunsch
- Organisation der Trauerfeier
- Abrechnung mit Versicherungen
- Partendruck
Das umfassende Angebot an Parten und Trauerdrucksorten und die kompetente Beratung durch ein bestens geschultes Team erspart Ihnen auch den Weg zur Druckerei.
Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
Auch in der Filiale in Neulengbach stehen das umfassende Leistungsangebot und Beratung in allen Fragen der Bestattung zur Verfügung.
Kontakt
Städtische Bestattung St. Pölten
Goldegger Straße 52
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-4500
Rufbereitschaft rund um die Uhr - auch an Sonn- und Feiertagen.
E-Mail: bestattung@st-poelten.gv.at
Web: www.bestattung-stpoelten.at
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Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 07.30 - 12 und 13 - 16 Uhr, Fr. 07.30 - 12 Uhr
Die Städtische Bestattung betreibt einen Filialbetrieb in Neulengbach.
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3040 Neulengbach
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Web: www.bestattung-neulengbach.at