Im Rahmen der Familienhospizkarenz haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.
Für Arbeitnehmer stehen folgende Varianten zur Auswahl:
- Herabsetzung der Arbeitszeit
- Änderung der Arbeitszeit (z.B. Frühdienst auf Spätdienst)
- Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (=Karenz)
Sterbebegleitung kann für nachstehend angeführte Personen beantragt werden:
- Ehegatten
- Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Wahlkinder und PflegekinderLebensgefährten
- Geschwister
- Schwiegereltern und Schwiegerkinder
Tipp
Weitere Informationen hiezu erhalten Sie unter www.help.gv.at
oder auf den Familienhospizkarenz-Seiten des Sozialministeriums.