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Einschreibung für die Tagesbetreuungseinrichtungen

Die Anmeldung für die Tagesbetreuungseinrichtungen der Landeshauptstadt St. Pölten kann bis zu einem halben Jahr vor dem gewünschtem Eintrittsdatum unter Tagesbetreuungseinrichtung-Anmeldung erfolgen. 

Es können nur jene Kinder für den Besuch einer Tagesbetreuungseinrichtung angemeldet werden, die im Laufe des Kindergartenjahres mindestens das 1. Lebensjahr vollenden. Der Betreuungsbeginn in der Tagesbetreuungseinrichtung ist dann frühestens ab dem 1. Geburtstag möglich.

Standorte und Öffnungszeiten der Tagesbetreuungseinrichtungen der Landeshauptstadt St. Pölten:

07 - 17 Uhr:

  • Karl Pfeffer-Gasse, Karl Pfeffer Gasse 6
  • Ludwig Stöhr-Straße. Ludwig Stöhr-Straße (voraussichtlich ab Februar 2025)
  • Wiesnergasse, Wiesnergasse 28

Die endgültigen Erziehungs- und Betreuungszeiten ab 13 Uhr richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Sollten aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht alle eingeschriebenen Kinder aufgenommen werden können, werden zuerst jene berücksichtigt, die dem Kindergarteneintritt am nächsten stehen.

Für Eltern, deren Kinder bereits eine Tagesbetreuungseinrichtung besuchen und die keine Änderung der Zuteilung wünschen, ist diese Einladung hinfällig.