Die Tagesbetreuungseinrichtungen für Kleinstkinder ab dem vollendetem 1. Lebensjahr in St. Pölten sind von Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr sowie freitags von 7 bis 16 Uhr geöffnet (Zeiten einzelner Standorte können abweichen).
TBE Karl Pfeffer-Gasse
Karl Pfeffer-Gasse 6
3100 St. Pölten
Tel.: +43 664 78023607
E-Mail: tbe32375@A1.net
TBE Wiesnergasse
Wiesnergasse 28
3100 St. Pölten
Tel.: +43 664 78023606
E-Mail: tbe32374@A1.net
Hier finden Sie Informationen zu den Themen Beitrag zum Spiel- und Fördermaterial, Mittagessen, Nachmittagsbetreuung und Tagesbetreuungseinrichtungserhaltungsbeitrag für die St. Pöltner Tagesbetreuungseinrichtungen.
- Beitrag zum Spiel- und Fördermaterial
- Mittagessen
- Nachmittagsbetreuung
- Tagesbetreuungseinrichtungserhaltungsbeitrag
- Formular Einzugsermächtigung für Kostenbeiträge
Alle Formulare sind online unter Bürgerservice – Formulare A-Z verfügbar.
Beitrag zum Spiel- und Fördermaterial
Der Beitrag wird vom Magistrat der Stadt St. Pölten, Dienststelle Schulen und Kindergärten, halbjährlich in der Höhe von 74 EUR vorgeschrieben (Kinderkartenjahr 2023/24) und zweckgebunden zum Ankauf von Spiel- und Fördermaterialien verwendet.
Mittagessen
In allen Tagesbetreuungseinrichtungen der Stadt wird die Versorgung mit dem Mittagessen angeboten. Der Essenspreis beträgt 2,90 Euro pro Portion. Die Vorschreibung erfolgt monatlich im Nachhinein.
Nachmittagsbetreuung
Die Kosten ab 04.09.2023 für die Betreuung von 7 Uhr bis 17 Uhr (freitags 7 bis 16 Uhr) wurden mit Tarifordnung (26.06.2023) der Stadt St. Pölten wie folgt geregelt:
- bis 20 Monatsstunden 50 EURO
- bis 40 Monatsstunden 70 EURO
- bis 60 Monatsstunden 85 EURO
- mehr als 60 Monatsstunden 95 EURO
Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung - gilt nicht für NÖ Landeskindergärten - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw. im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung und obliegt die Prüfung dem Land NÖ (www.noe.gv.at).
Tagesbetreuungseinrichtungserhaltungsbeitrag
Für die Betreuung von Kindern, welche keinen Hauptwohnsitz in St. Pölten haben, wird der Hauptwohnsitzgemeinde gemäß Punkt 2.5 der Richtline „Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen“ (gültig ab 01.09.2023) der anteilsmäßig vorgesehene Betreuungsbetrag (für 45 Wochenstunden € 180,00, mehr als 30 Stunden und weniger als 45 Stunden € 160,00, weniger als 30 Stunden € 120,00), vorgeschrieben. Der Betrag ändert sich gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 im Ausmaß des aktuellen Verbraucherindex der Bundesanstalt Statistik Österreich, wobei als Bezugsgröße die für den Monat September 2023 verlautbarte entgültige Indexzahl dient.