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Haltung von Wildtieren

Als Wildtiere gelten all jene Tiere, die nicht zu den Haustieren und Heimtieren zählen.

Viele Wildtiere dürfen nur in Zoos oder in wissenschaftlichen Einrichtungen gehalten werden, andere Tierarten können zwar von Privatpersonen gehalten werden, sind jedoch anzeigepflichtig.

Anzeigepflichtige Wildtierhaltung

Das österreichische Tierschutzgesetz schreibt die Anzeigepflicht bestimmter Wildtierarten vor, die im Hinblick auf Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis oder Sozialverhalten besondere Ansprüche stellen.
Wenn Sie Halter eines solchen Tieres sind, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen diese Tierhaltung bei der Veterinärverwaltung anzeigen.

Zu den anzeigepflichtigen Tieren zählen

  • alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
  • alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen, Plattschweifsittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken, Chinesische Sonnenvögel, Chinesische Zwergwachteln sowie die Diamanttäubchen
  • alle Arten der Reptilien
  • alle Arten der Lurche
  • Fische, die in Freiheit mehr als einen Meter lang werden

Bitte beachten Sie: Besondere Kennzeichnungsvorschriften bestehen für Eulen und Greifvögel und bestimmte Papageien. Weitere Informationen erhalten Sie in der Tierhaltungsverordnung.

Hier finden Sie Formulare zum Ausdrucken:

Meldung von Reptilien und Amphibien
Meldung von Säugetieren
Meldung von Vögeln

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Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Veterinärverwaltung St. Pölten