Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Nachbar Grünabfälle aus dem Garten, Pflanzen, Stroh, Holz etc. in seinem Garten verbrennt, dann sind Sie im Recht: Das Verbrennen von Abfall, auch von biogenem, ist grundsätzlich verboten.
Erlaubt sind jedoch Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Grillen etc., allerdings müssen Sie darauf achten, dass dem Nachbarn durch Rauch und Geruch nicht beträchtliche Unannehmlichkeiten bereitet werden. Gerade im dicht verbauten Wohngebiet (Wohnungsbalkon) grillt man am besten nicht mit Holzkohle, sondern mit Elektro- oder Gasgrillern.
"Wildes" Grillen ist hingegen strikt verboten. Ohne Einverständnis des Grundeigentümers dürfen Sie nirgendwo grillen. Das gilt auch für Grund, der sich im öffentlichen Eigentum befindet, so etwa am Traisenufer, im Bereich der Viehofner Seen oder beim Ratzersdorfer See.