Die Stadt St. Pölten fördert im Stadtgebiet Maßnahmen zum Schutz vor Lärmeinwirkung durch den Verkehr an besonders lärmbelasteten Gemeindestraßen.
Geförderte Maßnahmen sind der Einbau von Schallschutzfenstern und Schallschutztüren, die schallschutzmäßige Sanierung bestehender Fenster und Türen und der Einbau von Schalldämmlüftern in Aufenthaltsräumen privater Haushalte (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Wohnküche, Kinderzimmer), die als Hauptwohnsitz dienen. Der 0,5 m vor den straßenseitigen Fenstern im Freien herrschende A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel muss bei Tag mehr als 65 dB oder nachts mehr als 55 dB betragen. Das Schalldämmmaß der Schallschutzmaßnahmen muss mindestens 38 dB betragen. Nicht gefördert werden Maßnahmen gegen Gewerbelärm, Baulärm oder mutwillig verursachten Lärm. Im Ausmaß der Förderung dürfen keine Mittel nach dem NÖ Wohnungsförderungsgesetz (Althaussanierung) in Anspruch genommen werden.
Liegenschaftseigentümer, Wohnungseigentümer, Hauptmieter oder Untermieter können je Wohnung, deren Nutzung 130 m² nicht übersteigt, um Gewährung eines Zuschusses ansuchen. Die Benützungsbewilligung muss vor dem 01.01.1988 erteilt worden sein.
Nach Einreichung des Förderungsantrages und der darin geforderten Unterlagen wird ein Zuschuss von höchstens 220 Euro je eingebautem Schallschutzfenster oder eingebauter Schallschutztür sowie 75 Euro je Schalldämmlüfter bis zu einer Maximalhöhe von 1.100 Euro je Wohneinheit gewährt.
Der Förderungsantrag und die Beilagen sind an die Umweltschutzabteilung zu übermitteln.
Dem Antrag sind beizulegen
- Rechnungen samt Zahlungsbelegen (nicht älter als 6 Monate)
- Mietvertrag (bei Mietverhältnissen)
- Grundbuchauszug
- Wohnungsgrundriss bzw. Hausgrundriss
- amtlicher Meldezettel
- Prüfattest und Beschreibung (inklusive Schalldämmmaß) des Fenster-, Türen- oder Lüfterherstellers