Für die Wohnhaussanierung in der St. Pöltner Innenstadt konnten bis jetzt Euro 715.947,- bewilligt werden.
Die Förderung besteht aus 2 Säulen
1. Objektförderung
Der Hauseigentümer erhält bei Sanierung von Wohnobjekten oder Schaffung von zusätzlichem Wohnraum einen jährlichen Investitionszuschuss in der Höhe von 2% der Investitionskosten.
Voraussetzung: Dazu müssen Sie eine vom Land NÖ nach dem Wohnungsförderungsgesetz erteilte Zusicherung der Basisförderung vorlegen.
Förderungsdauer: Die Förderungsmaßnahme wird ab der Fertigstellungsanzeige des Bauvorhabens auf die Dauer von 3 Jahren gewährt.
2. Subjektförderung
Als Mieter erhalten Sie einen Zuschuss im Ausmaß von Euro 1,-/m² und Monat für höchstens 80m²/Wohnung.
Anspruchsgrundlage: schriftlicher Mietvertrag plus Meldezettel
Förderungsdauer: 3 Jahre hindurch erhalten Sie einen Mietzuschuss.
Bitte beachten Sie
Die Subjektförderung ist an die Objektförderung gekoppelt. Das heißt, dass der Mieter erst dann um Subjektförderung ansuchen kann, wenn die Objektförderung dem Hauseigentümer zugesichert wurde!
Infobroschüre
Förderrichtlinien
Den Kontakt für eine unverbindliche Wohnungsanfrage finden Sie in der folgenden Übersicht: geförderte Mietwohnung