Dies betrifft den gesamten Straßenraum der Linzer Straße ab der Schneckgasse, die Prandtauerstraße und die Hessstraße bis zum Roßmarkt. Die bestehende Einbahnregelung für Kraftfahrzeuge wird gleichbleiben, mit Fahrrädern darf auch gegen die Einbahn gefahren werden. Wie schon vor der Umwandlung zur Fußgängerzone werden Ladezonen und Behinderten-Stellplätze wieder hergestellt und es wird auch weitere markierte Stellplätze geben. Erhalten bleiben auch die zuletzt geschaffenen Stellplätze für einspurige Kraftfahrzeuge in der Hessstraße.
„Wir haben die bestehende Situation evaluiert und die Erkenntnisse als Grundlage für die Entscheidung zur weiteren Zukunft herangezogen. Eine Begegnungszone erfüllt im Wesentlichen alle Ansprüche, die von den verschiedensten Seiten an diesen konkreten Straßenraum gestellt werden. Damit ist die entsprechende Erreichbarkeit des Stadtzentrums gegeben, eine Zufahrt direkt zu den Geschäften in der Linzer Straße möglich und mit der Verkehrsberuhigung erreichen wir eine zusätzliche Attraktivierung in diesem Bereich“, ist Bürgermeister Matthias Stadler von den positiven Effekten dieser Verkehrsregelung, die ab dem 21. Oktober 2024 gelten soll, überzeugt.
Begegnungszone für alle Verkehrsteilnehmer:innen
Eine Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger:innen bestimmt ist und die als solche gekennzeichnet ist. Das Besondere einer Begegnungszone ist, dass alle Verkehrsteilnehmer:innen die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen dürfen.