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Beschlüsse in Stadtsenat und Gemeinderat vom 27. Jänner 2025

In ihren Sitzungen am 27. Jänner 2025 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

Schweigeminute bei der Sitzung des Gemeinderates im Rathaus (Foto: Kainz)
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 27. Jänner wurde auch im St. Pöltner Rathaus der Opfer des Nationalsozialismus anlässlich der Befreiung des KZ Auschwitz vor genau 80 Jahren gedacht. (Foto: Kainz)

Stadtsenat

Neue Geschäftsordnung

Gemäß dem NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz erlässt der Bürgermeister nach Anhörung des Magistratsdirektors und des Stadtsenates die Geschäftseinteilung für den Magistrat. Um diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird die Abänderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten dem Stadtsenat zur Kenntnis gebracht.

Subventionen

Dem Katholischen Familienverband der Diözese St. Pölten wird für das Projekt Oma/Opadienst eine Subvention in Höhe von 7.500 Euro für das Jahr 2025 zur Finanzierung des laufenden Betriebes gewährt. Der Oma/Opadienst ist ein niederschwelliges Betreuungsangebot, das rasch und unbürokratisch Familien bei der Kinderbetreuung unterstützt und entlastet.

Die „Jeunesse — Musikalische Jugend Österreichs" erhält für ihre Tätigkeit im Jahr 2025 eine Subvention in der Höhe von 15.000 Euro. Als österreichweite Musikveranstalterin mit 22 Standorten im ganzen Land bietet Jeunesse jährlich ein hochqualitatives, vielfältiges und innovatives Programm mit rund 500 Konzerten, Workshops sowie Kinder- und Familienkonzerten pro Jahr an.

Der St. Pöltner Dommusikverein erhält für die Konzertaktivitäten im Jahr 2025 eine Subvention in der Höhe von 13.950 Euro. Die Dommusik St. Pölten versteht neben dem liturgisch wie konzertanten Kernrepertoire ihren Konzertauftrag auch maßgeblich darin, auf eher „unbetretenen" Pfaden herausragende Literatur zu entdecken und in der Landeshauptstadt St. Pölten auf hohem Niveau einem überregionalen Konzertpublikum zugänglich zu machen und damit die Kulturszene der Stadt St Pölten spürbar zu bereichern.

Das Institut für Kunsttherapie in Österreich (IKT) erhält für den Aufbau und den laufenden Betrieb des Zentrums stp*Kreativtherapie.life eine Subvention in der Höhe von 6.000 Euro. Dieses ist seit 1. Oktober 2023 am Standort Kremser Landstraße 2 aktiv und soll St. Pölten als Pionierstadt für Creative Health etablieren, wobei man sich von der Reparaturmedizin hin zu Vorsorge und Prävention bewegen will und beabsichtigt, die psychosoziale Gesundheit ins Blickfeld zu rücken und Kreativität als Faktor in der modernen Gesundheitsförderung zu etablieren.

Gemeinderat

Resolution: "Goassteig"-Sanierung beschleunigen

Für die Bewohner:innen der Stadtteils Radlberg ist die Beschleunigung der Sanierung des Goassteigs nicht nur eine Frage des täglichen Komforts oder eine Zeitfrage, sondern mittlerweile auch eine finanzielle Frage. Jede Form der Beschleunigung der Wiederfreigabe der Landesstraße spart Nerven, Zeit und Geld der Bewohner:innen und senkt die Kosten der öffentlichen Hand für Umleitungsmaßnahmen.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten ersucht die niederösterreichische Landesregierung und die NÖ Straßenbauabteilung 5, die notwendigen finanziellen Mittel für eine rasche Sanierung der L113 zur Verfügung zu stellen und den Sanierungsmaßnahmen höchste Priorität einzuräumen, um der hohen Bedeutung dieser Verbindungsstraße Rechnung zu tragen. Weiters ersucht der Gemeinderat um die umfassende und nachhaltige Sicherungsmaßnahmen des gesamten Straßenabschnittes. Es soll Sorge getragen werden, dass diese so wichtige Straßenverbindung in Zukunft nicht wieder Opfer von Hangrutschungen wird.

Förderung der Bildungsarbeit 2025

Die Stadt St. Pölten stellt für die Förderung der Bildungsarbeit der Kommunalpolitiker:innen der im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien Kostenbeiträge von rund 149.600 Euro (das sind 2,55 Euro pro Einwohner:in) für das Jahr 2025 zur Verfügung.

Abänderungsantrag: Eigentümerwechsel Bertha von Suttner Privatuniversität

Die Eigentümer:innen der Bertha von Suttner Privatuniversität (kurz BSU) sind aktuell zu 91,67 Prozent die Hochschulen St. Pölten Holding GmbH und zu 8,33 Prozent der Österreichische Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik. Wie bereits im September 2024 beschlossen, sollen die Anteile des ÖAGG an der BSU an die Holding übertragen werden. Entgegen dem ursprünglichen Antrag werden diese Anteile nicht zu einem Abtretungspreis von 50.000 Euro und einer Kooperationsvereinbarung übertragen, sondern sollen die Anteile wie folgt abgegolten werden: 50.000 Euro Abtretungspreis, 150.000 Euro Ablöse ausständiger Gesellschafterdarlehn des ÖAGG an der BSU und 50.000 Euro Ablöse Gesellschafterzuschuss des ÖAGG an der BSU.

Darüber hinaus wird es keine Kooperationsvereinbarung des ÖAGG mit der Bertha von Suttner Uni geben. Wie bereits in den Vorjahren soll der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH auch der noch ausständige Gesellschafterzuschuss in der Höhe von 1.200.000 Euro für das Jahr 2024 gewährt werden.

Migration des Mailsystems

Die Verwendung von Mail-Services ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit der Stadtverwaltung. Um auch in Zukunft ein zuverlässiges und sicheres System bereitstellen zu können, ist ein Umstieg auf „Exchange Online" des Anbieters Microsoft geplant. Die Abwicklung des Projekts erfolgt über ACP IT Solutions GmbH. Die einmaligen Projektkosten betragen 16.580 Euro netto. Die jährlichen Lizenzkosten inklusive der Provision für die Bundesbeschaffung GmbH betragen 29.335,68 Euro. Die Lizenzen gelten für eine Dauer von 12 Monaten, für die Folgejahre ist ein erhöhter Betrag für eine zyklische Aktualisierung der erforderlichen Lizenzen vorzusehen.

Abwasserverband „An der Traisen" Mitgliedsbeitrag 2025

Für das Jahr 2025 hat die Stadtgemeinde St. Pölten beim Abwasserverband "An der Traisen" einen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 1.548.380,06 Euro zu leisten.

Verpflegskostentarifsätze Senior:innenwohnheim Stadtwald

Mit Schreiben der NÖ Landesregierung vom 6.12.2024 wurden gemäß NÖ Sozialhilfegesetz die neuen Tarifsätze für 2025 festgesetzt und sollen vom Senior:innenwohnheim Stadtwald ab 1.2.2025 übernommen werden.

Subvention für Festival Musica Sacra 2025

Dem Verein zur Veranstaltung Internationaler Kirchenmusiktage in NÖ wird für die Durchführung des mit Gesamtkosten von 170.000 Euro veranschlagten „Festival Musica Sacra 2025" eine Subvention in der Höhe von 40.000 Euro gewährt.

Subvention für Solektiv

Der „Verein für Kunst, Kultur und Natur am Spratzerner Kirchenweg 81 — 83" erhält für seine Jahresaktivitäten 2025 eine Subvention in der Höhe von 80.000 Euro.

Subvention für Restaurierungsmaßnahmen am Dom

Der St. Pöltner Dom ist eines der Wahrzeichen der niederösterreichischen Landeshauptstadt und für seine prächtige Barockausstattung bekannt, jedoch offenbaren sich bei näherem Blick gravierende Schäden. In einem auf mehrere Jahre angelegten Restaurierungsprojekt soll die älteste Kirche St. Pöltens nun Schritt für Schritt saniert werden. Der Diözese St. Pölten wird für die 1. Etappe der Generalsanierung des Domes eine Subvention von 10 % der denkmalpflegerischen Maßnahmen in Höhe von 26.000 Euro gewährt.

K4S – Unterzeichnung Fördervertrag und Kooperationsvereinbarung

Die Stadt St. Pölten nahm in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) und der CONENGA Engineers GmbH an der FFG-Ausschreibung Energieforschung 2024 FTI-Fokusinitiativen teil. Gegenstand des geplanten Kooperationsprojektes namens „Klärschlamm for Saisonaler Speicher" (K4S) ist die Entwicklung einer Studie zur Untersuchung des Einsatzes von Power-to-Heat-Technologien zur Energiespeicherung und -versorgung für die Stadt St. Pölten. Im Fokus steht dabei die Energiespeicherung in Form von getrocknetem Klärschlamm sowie die anschließende Verbrennung zur Erzeugung von Wärme sowie Phosphorrückgewinnung. Ziel des Projektes ist es, die einzelnen Schritte technisch und wirtschaftlich detailliert zu planen, ökologische und ökonomische Aspekte zu analysieren und offene Fragen zu klären.

Der Förderantrag wurde seitens des Bewertungsgremiums positiv angenommen, wodurch eine Projektförderung zur Entwicklung der gegenständlichen Studie in maximaler Gesamthöhe von 148.322 Euro genehmigt wurde. Der Stadt St. Pölten werden davon rund 23.000 Euro brutto zugeordnet. Die Fördersumme ist für Personalkosten inkl. Reisekosten aufzuwenden.

Die schlanke Verwaltungsstadt  

Der Masterplan stp*25|50 stellt die Bürger/innen und Konsenswerber ins Zentrum: Das beginnt im Mindset und geht über die Optimierung und Digitalisierung behördlicher Abläufe hin zum Verfahrensexpress. (mehr dazu)