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Gratis Klimatickets zum Ausborgen

Für St. Pöltnerinnen und St. Pöltner stehen ab Dezember Schnuppertickets zur Verfügung. Die Registrierung ist online, aber auch analog im Bürgerservice möglich.

Foto von einem Zug im Bahnhof. (Foto: Vorlaufer)
In St. Pölten hauptgemeldete Personen können ein Schnupperticket ausleihen. Die Tickets sind gültig bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland), egal ob Bus, Zug, U-Bahn oder Straßenbahn. (Foto: Vorlaufer)

Die Stadt St. Pölten stellt ab Dezember ihren Bürger:innen vier Metropol-Region-Schnupper-Klimatickets zur kostenlosen Entlehnung zur Verfügung. Mehr waren trotz mehrfacher Nachfrage bei den zuständigen Stellen nicht möglich. Dennoch soll das Angebot zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr animieren. „Tageweise oder über das Wochenende können diese Tickets gratis entliehen werden“, weiß Bürgermeister Matthias Stadler. Die Tickets sind bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der gesamten Ostregion, wie etwa auch der Mariazellerbahn, gültig. In der Westbahn sind die Tickets zwischen Wien und Amstetten gültig. Ebenfalls gültig sind die Tickets auf allen Verbundlinien (mit Ausnahme CAT und Vienna Airport Lines, Flixbus, Regiojet-Busse und Privatbahnen wie Waldviertelbahn, Reblaus Express, Wachau- und Schneebergbahn).

Nach Registrierung ist eine Online-Reservierung über www.schnupperticket.at möglich. Das Bürgerservice bietet aber auch analoge Unterstützung während der Öffnungszeiten oder telefonisch unter 02742/333 unter Angabe des vollständigen Namens, der Telefonnummer und der Adresse.

Die genauen Nutzungsbedingungen sind hier nachzulesen:

Das Schnupperticket ist ein VOR KlimaTicket - MetropolRegion, eine Jahreskarte für die Region Niederösterreich, Wien und Burgenland.
Zur Verfügung stehen diese Jahreskarten allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern von St. Pölten, die im Rathaus/Bürgerservice tageweise oder über das Wochenende gratis entliehen werden können. Die Landeshauptstadt St. Pölten stellt vier MetropolRegion KlimaTickets als Schnuppertickets den Bewohnerinnen und Bewohnern (Hauptwohnsitz St. Pölten) kostenlos zur Verfügung. Das entspricht dem maximalen Kontingent.

1. Gültigkeit

  • Die Tickets sind gültig bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland). Egal ob Bus, Zug, U-Bahn oder Straßenbahn (inkl. Wien Kernzone). Die Tickets ermöglichen eine Nutzung der Westbahn, der Mariazellerbahn, der Badner Bahn sowie der Stadtbahn Waidhofen an der Ybbs. In der Westbahn sind die Tickets zwischen Wien und Amstetten gültig. Ebenfalls gültig sind die Tickets auch auf allen Verbundlinien. Keine Verbundlinien sind Flughafenschnellverkehre (CAT und Vienna Airport Lines), Flixbus, Regiojet-Busse und Privatbahnen (Waldviertelbahn, Reblaus Express, Wachau- und Schneebergbahn).

2. Ausleihberechtigung

  • Die Fahrkarte kann ausschließlich von allen in St. Pölten hauptgemeldeten Personen ab dem 18. Lebensjahr zur zeitweiligen persönlichen Nutzung ausgeliehen werden.
  • Eine Weitergabe der Schnuppertickets ist nicht gestattet.
  • Eine Abholung durch eine vertretende Person ist ebenfalls nicht möglich.
  • Es ist kein Nutzungsentgelt zu entrichten, im Verlustfall oder bei Diebstahl ist das Ticket in seinem vollen Wert zu ersetzen.

3. Ausleihvorgang

Reservierung:

  • Die Fahrkarten sind über die Reservierungsplattform www.schnupperticket.at zu reservieren, dazu ist vorab eine elektronische Registrierung auf dieser Plattform erforderlich.
  • Wem die elektronische Reservierung nicht möglich ist, kann die Reservierung im Bürgerservice während der Öffnungszeiten oder telefonisch unter 02742 333 unter Angabe des vollständigen Namens, der Telefonnummer und der Adresse erledigen.
  • Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingehens berücksichtigt und sind frühestens zwei Monate vor der Ausleihung möglich.

Ausgabe:

  • Die Abholung der Fahrkarten hat bei der Bürgerservice-Stelle im Rathaus St. Pölten am Nutzungstag zu erfolgen. Öffnungszeiten sind der Webseite st-poelten.at zu entnehmen.
  • Die Rückgabe des Tickets hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der letzten Fahrt (durch Einwurf der Fahrkarte in die Fundbox (Fundamt, Rückseite des Rathauses, Linzerstraße 6) bzw. am Folgetag der Entlehnung jedoch bis spätestens 7.30 Uhr zu erfolgen.
  • Bei der Abholung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust) mit einer Unterschrift bestätigt, ebenso ist ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild erforderlich.

4. Wiederholte Entlehnung:

  • Für die Nutzung am SA und SO sowie an Feiertagen muss jeweils für den Vortag gebucht und das Ticket am Freitag bei der Bürgerservicestelle des Rathauses abgeholt werden, da an diesen Tagen kein Bürgerservice angeboten werden kann.
  • Das Angebot ist pro Person auf zwei Entlehntage pro Monat bzw. zehn Entlehnungen pro Jahr beschränkt.
  • Darüber hinaus sind bei Verfügbarkeit weitere Entlehnungen möglich (Vorreservierung max. ein Tag vor Termin).

5. Folgen:

  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz einer Neuanschaffung zum Kartenwert (€ 860 Jahreskarte) verantwortlich.
  • Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den säumigen Fahrkarten-Nutzer:innen eine Pauschale von € 50 verrechnet.
  • Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungs-System vorzunehmen oder das Bürgerservice telefonisch unter 02742 333 zu verständigen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.
  • Steht die Fahrkarte aus den vorher genannten Gründen für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so werden dem Inhaber der Reservierung von der Stadt St. Pölten die Kosten für eine Verbund-Tageskarte (Hin- und Rückfahrt) ersetzt.

6. Haftung:

  • Die Stadt St. Pölten behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karten abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karten bis drei Tage vor dem Nutzungstag, ohne Angabe von Gründen sowie ohne Ersatz eines dadurch eintretenden Schadens (keine Leistung eines Schadenersatzes), zu stornieren.
  • Insbesondere haftet die Stadt St. Pölten nicht für etwaige Mehrkosten oder sonstige Nachteile, die sich aus einer verspäteten Rückgabe eines Schnuppertickets bzw. aus dem Verlust durch Nutzer ergeben.

7. Datenschutz:

  • Die Stadt St. Pölten als Administrator des Online-Kalenders, ist berechtigt die Daten aller im Kalender eingetragenen Schnupperticket-Nutzer:innen einzusehen.

8. Kontakt:

  • Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. bei Problemstellungen bei der Benutzung der Schnuppertickets stehen die Mitarbeiter:innen der Stadt unter d02742/333 während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

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