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Parken in St. Pölten

Foto: pixabay
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Rund um die Innenstadt stehen Ihnen 13 Parkgaragen und ca. 1.300 Parkplätze zur Verfügung.

Alle Infos zum Thema Parken

Parkraumbewirtschaftung stellt angesichts des knappen Angebots an Parkplätzen im Bereich der historischen Stadtkerne die beste Möglichkeit dar, den knappen Parkraum optimal zu nutzen.

In den als gebührenpflichtige Kurzparkzonen gekennzeichneten Bereichen ist für das Parken von mehrspurigen Fahrzeugen eine Kurzparkzonenabgabe von 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde zu entrichten. Dabei ist es notwendig, einen Parkschein zu lösen und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

Die maximale Parkdauer liegt bei drei Stunden. Die Überwachung erfolgt durch Organe der Group 4.

Kontakt

Group 4 Securitas Austria AG

Obergrafendorfer Str. 20
3107 St. Pölten
Tel.: +43 2742 346393
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. von 07 - 16.30 Uhr
Fr. von 07 - 12 Uhr (an Werktagen)

An Werktagen besteht, wenn nicht ausdrücklich andere Zeiten angegeben sind, zu folgenden Zeiten Gebührenpflicht: Mo. - Fr. 08 - 12 und 13 - 18 Uhr, Sa. 08 - 12 Uhr.

Bei den Parkscheinautomaten erhalten Sie vollständig ausgefüllte Parkscheine (Münzeinwurf oder elektronische Quick-Card-Abbuchung).

Bitte beachten Sie

Im Parkhaus Parkpromenade beim Hauptbahnhof ist nur das untere Geschoss für Parker, welche die Innenstadt besuchen vorgesehen. Die oberen Geschosse dienen als Park&Ride Anlage für Kunden der ÖBB. Bitte nutzen Sie für das Cityparken ausschließlich das Parkdeck im Erdgeschoss. Folder Parkhaus Parkpromenade

Nicht gebührenpflichtige Kurzparkzone

Alle übrigen Kurzparkzonen im Stadtgebiet sind von der Abgabepflicht ausgenommen. Hier ist eine Parkuhr hinter die Windschutzscheibe zu legen. Die Parkdauer beträgt maximal 1,5 Stunden. Die Überwachung erfolgt durch Organe des Stadtpolizeikommandos St. Pölten.

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