Wo und wann kann man ein- und ausladen?
Eine Fußgängerzone ist in erster Linie für Fußgänger gedacht und gemacht. Für die Lieferanten der Geschäfte und der Bewohner der Fußgängerzone können zu bestimmten Zeiten für Ladetätigkeiten die Fußgängerzone befahren.
Ladetätigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen:
- 06 - 09.30 Uhr
- 14 - 15 Uhr
- 18 - 20 Uhr
Ladetätigkeit mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen:
- 06 - 08 Uhr
- 18 - 20 Uhr
Rund um die Fußgängerzone wurden zusätzliche Ladezonen eingerichtet:
- Bahnhofplatz
- Bräuhausgasse
- Fuhrmannsgasse
- Heßstraße
- Julius Raab-Promenade (zwei Ladezonen)
- Roßmarkt