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Ausnahmegenehmigung Kraftfahrzeuge

Foto: Pixabay
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Ausnahmegenehmigungen bei Verkehrsbeschränkungen und Verboten.

Die Österreichische Straßenverkehrsordnung erlaubt Ausnahmen bei Verkehrsbeschränkungen und Verboten. Diese Ausnahmen können gemacht werden, wenn

  • das Vorhaben im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft liegt
  • nicht anders durchgeführt werden kann
  • es zu keinen erheblichen Erschwerungen des Verkehrs führen und
  • keine wesentlichen Überlastungen der Straßen verursacht

Ausnahmen bei Verkehrsbeschränkungen und Verboten sind etwa

  • Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen und Verboten
  • Ausnahmen vom Fahrverbot in der Fußgängerzone
  • Ausnahmen vom Fahrverbot für LKW (z.B. Wochenend- und Nachtfahrverbot)
  • Ausnahmen von Gewichtsbeschränkungen
  • Routengenehmigungen für Schwerfahrzeuge

Ihren Antrag richten Sie bitte mit einer Kopie des Zulassungsscheines an die Verkehrsabteilung des Magistrates.

Kontakt

Verkehrsamt
Magistrat St. Pölten
Linzer Straße 8, 1. Stock
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2142, -2145
Fax: +43 2742 333-2149
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at

Öffnungszeiten: Mo. - Do. 08.00 - 11.30 und 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 08 - 12 Uhr

 

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Verkehrsamt

  • Linzer Straße 8, 1. Stock
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2141
  • Fax: +43 2742 333-2149
  • E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten:
    Mo. - Do. 08 - 11.30 und 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 08 - 12 Uhr