Ausnahmegenehmigungen bei Verkehrsbeschränkungen und Verboten.
Die Österreichische Straßenverkehrsordnung erlaubt Ausnahmen bei Verkehrsbeschränkungen und Verboten. Diese Ausnahmen können gemacht werden, wenn
- das Vorhaben im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft liegt
- nicht anders durchgeführt werden kann
- es zu keinen erheblichen Erschwerungen des Verkehrs führen und
- keine wesentlichen Überlastungen der Straßen verursacht
Ausnahmen bei Verkehrsbeschränkungen und Verboten sind etwa
- Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen und Verboten
- Ausnahmen vom Fahrverbot in der Fußgängerzone
- Ausnahmen vom Fahrverbot für LKW (z.B. Wochenend- und Nachtfahrverbot)
- Ausnahmen von Gewichtsbeschränkungen
- Routengenehmigungen für Schwerfahrzeuge
Ihren Antrag richten Sie bitte mit einer Kopie des Zulassungsscheines an die Verkehrsabteilung des Magistrates.
Kontakt
Verkehrsamt
Magistrat St. Pölten
Linzer Straße 8, 1. Stock
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2142, -2145
Fax: +43 2742 333-2149
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 08.00 - 11.30 und 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 08 - 12 Uhr