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Arbeiten auf und neben der Straße

Foto: pixabay
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Um eine öffentliche Straße für private Arbeiten benutzen zu dürfen, gilt es einiges zu beachten.

Für Arbeiten, die auf öffentlichem Grund stattfinden (wie Straßenbauarbeiten, Gerüstarbeiten, Kranhubarbeiten, Lagerung von Aushubmaterial, Baustoffen, Schutt, Baugeräten etc.), ist eine Bewilligung erforderlich.

Diese Bewilligung muss beim Verkehrsamt des Magistrates beantragt werden. Das Ansuchen kann formlos persönlich oder per E-Mail an das Verkehrsamt übermittelt werden. Als Beilage für die erforderlichen Angaben und Beilagen steht das Formular Ansuchen §90 Arbeiten auf und neben der Straße als pdf bereit.

Welche Unterlagen für die Bewilligung benötigt werden, ist im folgenden Infoblatt für Arbeiten auf und neben einer Straße ersichtlich. 

Es ist zu beachten

Bei Aufgrabungen ist auch um eine Sondernutzungsvereinbarung beim Fachbereich Bau - Gemeindestraßenverwaltung - Technisches Büro, anzusuchen.

Kontakt

Planungsbüro Tiefbau
Julius Raab-Promenade 49, 1. Stock
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2441
Fax: +43 2742 333-2449
E-Mail: tiefbau@st-poelten.gv.at

 

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Verkehrsamt

  • Linzer Straße 8, 1. Stock
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2141
  • Fax: +43 2742 333-2149
  • E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten:
    Mo. - Do. 08 - 11.30 und 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 08 - 12 Uhr