Bürgerservice
Berechnung der Aufschließungsabgabe
Die Aufschließungsabgabe können Sie relativ einfach selbst berechnen[ mehr dazu ]Die Aufschließungsabgabe wird berechnet als Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz.
Änderung von Vor- oder Familiennamen
[ mehr dazu ]Für eine Änderung des Namens müssen gesetzlich vorgegebene Gründe erfüllt werden.
Familiennamen der Ehegatten
[ mehr dazu ]Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten gemeinsamen Familiennamen.
Lage der Wasserleitungen
[ mehr dazu ]Die Lage der Wasserleitungen wird in Bestandsplänen M 1 : 500 eingetragen und aktualisiert.
Grundstücksteilung im Bauland
Wenn Sie Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland vorhaben, müssen Sie dies der Baubehörde anzeigen.[ mehr dazu ]Das Ansuchen um Bewilligung der Änderung der Grundstücksgrenzen muss von allen betroffenen Grundstückseigentümern unterschrieben sein.Diesem Ans…
Behördensprechtage
[ mehr dazu ]Als besonderen Service für Firmen bietet die Stadt St. Pölten Behördensprechtage an.
Betriebsanlagengenehmigung
[ mehr dazu ]Für gewerbliche Bauten kann neben einer Baugenehmigung auch eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig sein. Nähere Informationen hiezu erhalten Sie unter www.oesterreich.gv.at.
Minderjährigkeit eines Verlobten
[ mehr dazu ]Eine Eheschließung ist für Minderjährige nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Wenn Sie bereits Kinder haben
[ mehr dazu ]Wenn Sie ein gemeinsames unehelich geborenes Kind mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben
Ausländische Staatsangehörige
[ mehr dazu ]Nachweis des Hauptwohnsitzes, wenn er nicht in Österreich liegt