Hilfe und Förderungen
Finanzielle Hilfen und Förderungen
Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben in vielen Fällen Anspruch auf finanzielle Begünstigungen.
- Befreiung von der Rezeptgebühr
- Befreiung von der Rundfunkgebühr
- Pflegegeld
- Unterstützungen rund ums Auto
Finanzielle Unterstützung rund ums Auto
Sie haben eine körperliche Behinderung? Verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse sollen Ihnen zu mehr Mobilität mit dem eigenen PKW verhelfen.[ mehr dazu ]Damit Sie die unten angeführten Möglichkeiten nutzen können, müssen Sie im Besitz eines Behindertenp…
ÖZIV-Support
Der ÖZIV bietet mit dem Angebot 'Support' Coaching für Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen der chronischen Erkrankungen an[ mehr dazu ]Beim Coaching wird eine individuell zu vereinbarende Anzahl von Gesprächen geführt, deren Ziel und Inhalt das Erarbe…
ÖZIV-Arbeitsassistenz
Job trotz körperlicher Einschränkung - die ÖZIV-Arbeitsassistenz macht's möglich[ mehr dazu ]Seit Mai 2006 bietet die Österreichweite zukunftsorientierte Interessenvertretung (ÖZIV) in St. Pölten Arbeitsassistenz für Personen mit körperlichen Behinderungen bzw.…
Kriegsopfer- und Behindertenverband KOBV
Seit der Gründung im Jahre 1945 ist das Hauptanliegen des KOBV Information, Beratung und Vertretung Ortsgruppe St. Pölten[ mehr dazu ]Obfrau: Annelie Lechner Tel.: +43 2732 72502E-Mail: annelie.lechner@aon.at Web: www.kobv.at
Antrag auf Sozialhilfe
Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben Anspruch auf nachstehende Unterstützungsleistungen[ mehr dazu ]Diese Leistungen können bei der Sozialhilfe der Stadt St. Pölten mit einem Antrag auf Sozialhilfe schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beantragt w…
Sozialministerium Service
Zielgruppe des Sozialministerium Service sind Menschen mit Behinderungen. Aufgabenbereich des Sozialministerium Service Auskunft und Beratung Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Behindert…[ mehr dazu ]Gehbehindertenausweis
Der Gehbehindertenausweis gilt EU-weit.[ mehr dazu ]Für die Ausstellung der Gehbehindertenausweise (Ausweise gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960) ist das Sozialministerium Service zuständig.