Das Pflegegeld hilft pflegebedürftigen Personen bei der benötigten Betreuung und Hilfe
Anträge auf Pflegegeld müssen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eingebracht werden.
Das Pflegegeld ist zweckgebunden für anfallende Kosten bei der Pflege und soll die entstehenden Mehrkosten teilweise abdecken. Die tatsächlichen Kosten für die Pflege werden das Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).
Voraussetzungen für das Pflegegeld sind
- Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
- Ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 65 Stunden im Monat.
- Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum und in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Die Höhe des Pflegegeldes wird - je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs, aber unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit - in sieben Stufen festgelegt.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website der Pensionsversicherungsanstalt.