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Förderung für Anlagen zur Nutzung von alternativer Energie

Foto: Adobe.Stock | Eberhard Rudert
Foto: Adobe.Stock | Eberhard Rudert

Sie denken über die Anschaffung einer Solar- oder Wärmepumpenanlage nach? Dann sollten Sie sich hier über die Förderung der Stadt St. Pölten informieren.

Die Stadt St. Pölten fördert unter Berücksichtigung der NÖ Bauordnung innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und/oder als Heizung in Ein- und Zweifamilienhäusern (Eigenheimen) und in Gruppenwohnbauten. Ausgeschlossen sind Warmwasseraufbereitungsanlagen für Schwimmbäder.

Weiters werden Erdreich/Wasser oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen gefördert, die in monovalentem Heizungsbetrieb in Kombination mit Niedertemperaturwärmeabgabesystemen (maximale Vorlauftemperatur 35°C) betrieben werden und die eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 4 aufweisen.

Der Förderungswerber muss den Antrag für die im Stadtgebiet St. Pölten errichtete Anlage spätestens sechs Monate nach Bauvollendung einreichen.

Die Anlage muss entsprechend den bau- und wasserrechlichen Bestimmungen errichtet worden sein (Einholung der erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen, Meldungen etc.)

Wenn die vorgesehene Maßnahme diesen Bestimmungen entspricht, wird nach Antragstellung bei der Abteilung für Umweltschutz- und Marktangelegenheiten die Errichtung obgenannter Anlagen zur Nutzung alternativer Energie mit derzeit 15 Prozent (maximal, je nach Ausführung, 1.200 oder 1.500 Euro) vom Gesamtbetrag gefördert. Der Gesamtbetrag der Förderung - inklusive etwaiger anderer Förderungen - darf 50 Prozent der Errichtungskosten nicht übersteigen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag und die saldierten Rechnungen sind an die Abteilung Umweltschutz zu übermitteln.

Kontakt

Umweltschutz
Heßstraße 6, EG
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3302
Fax: +43 2742 333-3309
E-Mail: umweltschutz@st-poelten.gv.at