Bitte beachten Sie
Der Mutter-Kind-Pass bildet die Grundlage für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Frauenarzt.
Der Mutter-Kind-Pass ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, die darin vorgesehenen Untersuchungen und Befunde sind jedoch wichtige Vorsorgen für Mutter und Kind.
Der Mutter-Kind-Pass bildet die Grundlage für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Frauenarzt.