St. Pölten verfügt über ein flächendeckendes Angebot an sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten für ältere Menschen.
Durch das Angebot an sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten wie zum Beispiel Hauskrankenpflege, Heimhilfe, therapeutische Hilfen soll es hilfsbedürftigen Menschen ermöglicht werden, bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und anderen Notlagen möglichst lange in der Geborgenheit ihres Zuhauses gepflegt und betreut zu werden.
- Hauskrankenpflege
- Heimhilfe
- Therapeutische Hilfen
- Anbieter
- Kosten
Auskünfte und Informationen
Hauskrankenpflege
Die Aufgaben des diplomierten Pflegepersonals umfassen eine qualifizierte situationsgerechte Pflege und Beratung der Patienten (Wundpflege und Verbandwechsel, Verabreichung von Insulin, Stomaversorgung etc.) und die Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen. Alle Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt wahrgenommen.
Heimhilfe
Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen (Unterstützung bei der Körperpflege, Aufrechterhaltung der Ordnung im unmittelbaren Wohnbereich, Unterstützung bei der Essenszubereitung etc.)
Therapeutische Hilfen
Bei ärztlicher Verordnung leisten diplomierte Physiotherapeuten und Ergotherapeuten oder Logopäden fachgerechte Hilfe, z.B. nach Schlaganfällen, Frakturen etc.
Anbieter
- NÖ Hilfswerk
- NÖ Volkshilfe
- Caritas der Diözese St. Pölten
- Caritas der Erzdiözese Wien
- Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten
Betreuungsdienste kosten viel Geld. Da betreuungsbedürftige und pflegebedürftige Menschen in der Regel die anfallenden Kosten nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Land den Großteil der Finanzierung der vom pflegebedürftigen Menschen beanspruchten Leistungen.
Voraussetzung für die Finanzierung durch die Sozialhilfe des Landes ist:
- Pflegebedürftigkeit (= Anspruch auf Landes- oder Bundespflegegeld) bzw. medizinischer Hauskrankenpflegefall
- Hauptwohnsitz im Bundesland Niederösterreich
Die Kostenbeiträge des Hilfeempfängers (= Eigenleistung) werden nach der Höhe des Einkommens berechnet und sind sozial gestaffelt. Weiters wird ein aliquoter Anteil vom Pflegegeld verrechnet. Maximal werden für eine Einsatzstunde des diplomierten Pflegepersonals 29,37 Euro, für eine Einsatzstunde des Altenhelfers bzw. Pflegehelfers 24,10 Euro und für eine Einsatzstunde der Heimhelferin 20,93 Euro verrechnet. An Sonntagen und Feiertagen wird ein 100%iger Zuschlag zum errechneten Kostenbeitrag verrechnet.
Auskünfte und Informationen
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der Sozialhilfe der Stadt St. Pölten sowie beim Amt der NÖ Landesregierung:
Kontakt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sozialhilfe (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten