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Namensänderung

Foto: Pixabay | Free-Photos
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Wie wollen Sie nach Ihrer Scheidung heißen?

Nach Auflösung der letzten Ehe durch Scheidung oder Tod steht Ihnen die Möglichkeit zur Wiederannahme eines früheren Familiennamens offen. Zuständig ist jedes Standesamt in Österreich. Die schnellste Erledigung erreichen Sie, wenn Sie bei jenem Standesamt den Antrag stellen, bei dem Sie die letzte Ehe geschlossen haben.

Als Nachweis über die neue Namensführung wird Ihnen eine neue Heiratsurkunde der letzten Ehe ausgestellt, mit dem Vermerk, dass die letzte Ehe aufgelöst ist und dass Sie mit Wirkung des Tages, an dem Ihr Antrag beim zuständigen Standesamt eintrifft, wieder einen früheren Familiennamen führen.

Für die Antragstellung benötigen Sie

  • Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • wenn der letzte Ehegatte verstorben ist, dessen Sterbeurkunde
  • wenn Ihre letzte Ehe geschieden worden ist, das Scheidungsurteil (-beschluss) des Gerichtes (auf dem Urteil muss die Rechtskraft bestätigt sein)
  • wenn Sie Ihren Geschlechtsnamen wieder führen wollen, Ihre Geburtsurkunde
  • wenn Sie einen Familiennamen aus einer weiteren Vorehe wieder führen wollen, die durch den Tod des Ehegatten aufgelöst worden ist, die Heiratsurkunde dieser Ehe und die Sterbeurkunde des damaligen Ehegatten
  • Personen, denen vom Gericht ein Sachwalter zugeteilt worden ist, benötigen für den Antrag dessen schriftliche Zustimmung.

 

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Standesamt St. Pölten

  • Rathausplatz 1
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2020
  • E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten:
    Mo., Mi. und Do. 7.30 bis 16 Uhr, Di. 7.30 bis 18 Uhr und Fr. 7.30 bis 13 Uhr