Wenn Ihr Hauptwohnsitz St. Pölten ist, wenden Sie sich bitte an das Standesamt oder das Bürgerservicebüro
Das Standesamt leitet Ihre Austrittserklärung nach Bearbeitung an das bischöfliche Ordinariat oder die Zentrale Ihrer Glaubensgemeinschaft weiter.
Die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Austrittserklärung richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Demnach ist die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat Ihres Hauptwohnsitzes zuständig. Ist Ihr Hauptwohnsitz nicht St. Pölten, wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirkshauptmannschaft.
Für die Antragstellung benötigen Sie
Nachweis der Religionszugehörigkeit durch
- Taufschein oder
- Kontomitteilung der Kirchenbeitragsstelle oder
- Einzahlungsbeleg der Kirchenbeitragsstelle oder
- einen anderen Nachweis, aus dem die Zugehörigkeit hervor geht
- Vormundschaftsbestellungsdekret des Gerichtes, mit dem Ihnen die alleinige Obsorge für das noch nicht 14 Jahre alte Kind übertragen worden ist
- Lichtbildausweis
- Personen, denen vom Gericht ein Sachwalter zugeteilt worden ist, benötigen für den Antrag dessen schriftliche Zustimmung.
Achtung: Die Angabe der Beitragsnummer alleine reicht nicht aus, diese muss durch die Rechnung / den Zahlschein / sonstige Schreiben der Kirchenbeitragsstelle nachgewiesen werden.
Geburtsort & Geburtsdatum
Das Geburtsdatum und der Geburtsort sind anzugeben, diese stellen wichtige Identifikationsmerkmale dar.
Austritt von Kindern
Den Austritt von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die gesetzlichen Vertreter erklären. Wurde vom Gericht nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen, gibt dieser Elternteil die Erklärung ab. Kinder ab dem 10. Geburtstag haben ein Anhörungsrecht, sie müssen bei der Antragstellung persönlich anwesend sein. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.
Kosten
Die Erklärung über den Austritt ist gebührenfrei, Nachweise sind gebührenpflichtig. Für die Bestätigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft fallen Gebühren in der Höhe von 16,30 Euro an.
Das Standesamt bearbeitet nur Ihre Austrittserklärung. Für finanzielle und rechtliche Fragen ist es jedoch nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die Kirchenbeitragsstellen oder die Vertretungen Ihrer Religionsgemeinschaft.