Eheliche Geburt - Vater des Kindes ist nicht der Ehemann
Sie brauchen Informationen über die eheliche Geburt Ihres Kindes, dessen Vater nicht der Ehemann ist?
Ist das Kind (österreichische Staatsbürgerschaft) zwar ehelich geboren, der Ehemann der Mutter jedoch nicht der Vater des Kindes, kann der "richtige", also der leibliche Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn er ein Vaterschaftsanerkenntnis unterschreibt.
Wird das Kind im Universitätsklinikum St. Pölten entbunden, sollte der leibliche Vater die erforderlichen Urkunden schon vor der Geburt im Krankenhaus abgeben. Nach der Geburt müssen der leibliche Vater und die Mutter (mit einem Lichtbildausweis ) beim Standesamt eine Anerkennungserklärung unterschreiben. Diesem Anerkenntnis muss die Jugendhilfe schriftlich zustimmen; die Zustimmungserklärung holt das Standesamt ein.
Daraufhin wird eine Geburtsurkunde des Kindes ausgestellt, in welcher nicht der Ehemann der Mutter, sondern der "richtige" Vater eingetragen ist. Der Ehemann der Mutter muss vom Standesamt über das Vaterschaftsanerkenntnis informiert werden.
Als ehelich gelten Kinder (österreichische Staatsbürger)
- wenn die Mutter bei der Geburt verheiratet ist
- wenn die Mutter bei der Geburt weniger als 300 Tage verwitwet ist
Als unehelich gelten Kinder (österreichische Staatsbürger)
- wenn die Mutter ledig ist
- wenn die Mutter bei der Geburt schon länger als 300 Tage verwitwet ist
- wenn die letzte Ehe der Mutter bei der Geburt bereits geschieden ist
- wenn die letzte Ehe der Mutter bei der Geburt bereits aufgehoben worden ist
- wenn die letzte Ehe der Mutter bei der Geburt bereits für nichtig erklärt worden ist